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    08.04.2025 – Retaxation ohne Bescheid gefährdet Apotheken
    Krankenkasse erkennt Austausch bei Lieferengpass nicht an, streicht die Erstattung und verhindert durch fehlende Mitteilung jeden rechtlichen Einspruch. Eine Apotheke ersetzt ei...
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ApoRisk® Presse:


Krankenkasse erkennt Austausch bei Lieferengpass nicht an, streicht die Erstattung und verhindert durch fehlende Mitteilung jeden rechtlichen Einspruch

Retaxation ohne Bescheid gefährdet Apotheken

 

08. April 2025

Eine Apotheke ersetzt ein verordnetes Arzneimittel aufgrund eines akuten Lieferengpasses durch eine gleichwertige Alternative – eine im Versorgungsalltag gängige Praxis. Doch die Krankenkasse erkennt die Abgabe nicht an, verweigert die Erstattung und verzichtet auf einen formellen Retaxationsbescheid. Ohne Information bleibt der Apotheke jede Möglichkeit zur Reaktion oder rechtlichem Widerspruch. Der entstandene Vermögensschaden ist erheblich. Der Fall steht exemplarisch für die wachsende Unsicherheit, mit der Apotheken im Umgang mit Krankenkassen konfrontiert sind. Er zeigt, wie wichtig eine lückenlose Dokumentation, regelmäßige Abrechnungsprüfung und ein gezielter Versicherungsschutz gegen Retaxationen sind – besonders bei hochpreisigen Arzneimitteln.


in aktueller Fall aus Nordrhein-Westfalen wirft ein Schlaglicht auf eine zunehmende Belastung in der Arzneimittelversorgung: Eine Apotheke ersetzte bei einem Lieferengpass ein verordnetes Arzneimittel durch eine gleichwertige Alternative. Die Krankenkasse erkannte die Abgabe jedoch nicht an, verweigerte die Erstattung – und versäumte es, einen formellen Retaxationsbescheid zuzustellen. Die Konsequenz: Ein erheblicher Vermögensschaden, der nicht mehr angefochten werden konnte.

Der Fall ist kein Einzelfall, sondern Ausdruck eines strukturellen Problems. Apotheken agieren unter wachsendem Versorgungsdruck, müssen täglich auf Engpässe reagieren und sind gleichzeitig mit streng formalisierten Abrechnungssystemen konfrontiert. Fehlt ein offizieller Bescheid, entfällt auch die rechtliche Möglichkeit zum Einspruch – eine gefährliche Lücke in der Systemlogik.


Was Apothekenbetreiber jetzt beachten müssen

Betreiberinnen und Betreiber von Apotheken sind gefordert, interne Kontrollmechanismen zu etablieren, um Absetzungen in Abrechnungen frühzeitig zu erkennen. Dazu zählen regelmäßige Abstimmungen mit Rechenzentren sowie ein sensibler Umgang mit dokumentierten Lieferengpässen. Wichtig ist zudem, pharmazeutische Entscheidungen stets nachvollziehbar zu dokumentieren und im Idealfall ärztlich rückbestätigen zu lassen.

Besonderes Augenmerk gilt dem Risiko- und Versicherungsschutz. Eine Retaxationsversicherung – häufig als Bestandteil einer umfassenden Vermögensschadenversicherung – nimmt eine zunehmend zentrale Rolle im Absicherungskonzept von Apotheken ein. Denn bei hohen Einzelbeträgen, wie sie bei Hochpreisarzneimitteln üblich sind, kann bereits eine einzige Absetzung existenzielle Folgen haben. Eine leistungsstarke Police schützt hier vor unkalkulierbaren wirtschaftlichen Verlusten – gerade dann, wenn wie im aktuellen Fall formale Fehler im Verwaltungsverfahren jede Gegenwehr ausschließen.


Versorgung ermöglichen – nicht bestrafen

Der Umgang mit Retaxationen darf die pharmazeutische Versorgung nicht lähmen. Apotheken benötigen Planungssicherheit und Rechtsschutz – insbesondere dann, wenn sie im Sinne der Patientensicherheit handeln. Eine klare Kommunikation mit Krankenkassen, transparente Verfahren und eine faire Bewertung versorgungsgerechter Entscheidungen müssen dabei ebenso selbstverständlich sein wie ein solider Versicherungsschutz gegen ungerechtfertigte finanzielle Rückschläge.

 
Kommentar: Wenn Versorgung zum Risiko wird

Der aktuelle Fall zeigt in aller Deutlichkeit: Wer in der Apotheke Verantwortung übernimmt und im Sinne der Patientinnen und Patienten handelt, steht wirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand, sobald die Bürokratie versagt. Eine Retaxation ohne Bescheid ist nicht nur ein Formfehler – sie ist ein Affront gegen jedes Prinzip von Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und Versorgungsethik.

Apotheken stehen tagtäglich zwischen medizinischer Notwendigkeit, gesetzlichen Vorschriften und wirtschaftlichen Zwängen. Dass ihnen im Nachhinein Erstattungen gestrichen werden, weil sie bei Engpässen pragmatisch reagieren, ist Ausdruck eines Systems, das sich von der Realität der Versorgung entfernt hat. Wenn formale Vorgaben über die Patientenversorgung gestellt werden – und das ohne die Möglichkeit zur rechtlichen Klärung –, wird Vertrauen verspielt.

Apothekenbetreiber sollten das nicht länger hinnehmen. Neben rechtlicher Klarheit braucht es auch wirtschaftliche Resilienz. Eine gezielte Retax-Absicherung ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Denn Versorgungssicherheit beginnt dort, wo diejenigen, die sie leisten, nicht mehr um ihre wirtschaftliche Existenz fürchten müssen.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

 

 

Für weitere Informationen:

Seyfettin Günder
Firmenkunden

0721. 95789774
sg@aporisk.de

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

 

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Diese Pressemitteilung ist nur für journalistische Zwecke gedacht. Die Nutzung der Informationen zu werblichen oder kommerziellen Zwecken bedarf der Zustimmung der Aporisk GmbH. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Änderungen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

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