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  • 12.03.2024 – Retax-Versicherung: Umfassender Schutz für Apotheken im Rezeptmanagement
    12.03.2024 – Retax-Versicherung: Umfassender Schutz für Apotheken im Rezeptmanagement
    Sicherheit und Qualität im Fokus – Von formaler Präzision bis zur Einhaltung von Rahmenverträgen - Die Sicherstellung formaler Rezeptmängel und die Einhaltung von Rahmenv...
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hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Presse:


Sicherheit und Qualität im Fokus – Von formaler Präzision bis zur Einhaltung von Rahmenverträgen

Retax-Versicherung: Umfassender Schutz für Apotheken im Rezeptmanagement

 

12. März 2024

Die Sicherstellung formaler Rezeptmängel und die Einhaltung von Rahmenverträgen sind entscheidend für den reibungslosen Ablauf im Gesundheitswesen. Die Retax-Versicherung bietet einen umfassenden Schutz gegen potenzielle Probleme, die im Rezeptmanagement auftreten können. Qualität steht hier im Mittelpunkt, von formaler Präzision bis zur Einhaltung von Rahmenverträgen.


Wann ist eine Retax-Versicherung gut genug?

Die Qualitätsmaßstäbe für eine herausragende Retax-Versicherung sind vielfältig. Die Versicherung gegen formale Rezeptmängel und Rahmenvertragsverletzungen zeichnet sich durch ihren umfassenden Schutzumfang aus. Einige Beispiele verdeutlichen die Qualität dieser Versicherung:

  1. Fehlende Arztunterschrift auf dem Rezept: Die Versicherung deckt unvollständige ärztliche Rezepte ab, insbesondere wenn die notwendige Arztunterschrift fehlt.

  2. Fehlerhafter Arztstempel: Absicherung bei Rezepten mit Mängeln in Bezug auf den Arztstempel, die den formellen Anforderungen nicht genügen.

  3. Erkennung von Rezeptfälschungen: Schutz, wenn eine Rezeptfälschung nicht ordnungsgemäß erkannt wurde, obwohl dies im Rahmen des Zumutbaren zu erwarten war.

  4. Unklare Verordnung: Absicherung bei unklaren Verordnungen auf dem Rezept, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.

  5. Nichtbeachten von Vorgaben zu Nachfolgeartikeln: Schutz vor Fehlern bei der Verschreibung von Nachfolgeartikeln, wenn Vorgaben nicht beachtet werden.

  6. Verordnung von AV-Artikeln nach Rahmenvertragsregelungen: Gewährleistung von Schutz, wenn ein AV-Artikel verordnet wird und keine andere Auswahl gemäß Rahmenvertragsregelungen möglich ist.

  7. Überschreiten der Belieferungsfrist: Die Versicherung deckt Situationen ab, in denen die Belieferungsfrist von 28 Tagen plus 3 Tage Puffer überschritten wird.

  8. Überschreiten des Vorlagezeitraums bei Betäubungsmittelrezepten: Schutz, wenn der Vorlagezeitraum bei Betäubungsmittelrezepten überschritten wird.

  9. Fehlende Beladungsmenge bei BtM-Pflastern: Absicherung, wenn die Beladungsmenge bei Betäubungsmittel-Pflastern nicht korrekt angegeben ist.

  10. Fehlende Diagnose bei Hilfsmittelverordnungen: Schutz bei fehlender Diagnose bei Hilfsmittelverordnungen.

  11. Arznei- und Hilfsmittel auf demselben Rezept: Gewährleistung von Schutz, wenn sowohl Arznei- als auch Hilfsmittel auf demselben Rezept verordnet sind.

  12. Nichtbeachten der Vorgaben der OTC-Ausnahmeliste: Die Versicherung sichert gegen mögliche Verstöße gegen die Vorgaben der OTC-Ausnahmeliste ab.

Diese Beispiele verdeutlichen die Vielfalt und den umfassenden Charakter des Versicherungsschutzes, der Verordnungen und Rahmenverträge im Gesundheitswesen absichert und somit die Sicherheit von Patienten und beteiligten Akteuren gewährleistet.


Kommentar:

Die Retax-Versicherung setzt neue Maßstäbe im Schutz von Apotheken im Rezeptmanagement. In einer Zeit, in der die formale Präzision und die Einhaltung von Rahmenverträgen von entscheidender Bedeutung sind, bietet diese Versicherung einen unvergleichlichen Schutzumfang. Die Vielfalt der abgedeckten Situationen unterstreicht das Engagement für höchste Qualität und Sicherheit im Gesundheitswesen. Apotheken, die auf die Retax-Versicherung setzen, investieren nicht nur in ihren eigenen Schutz, sondern tragen aktiv zur Sicherheit von Patienten und zur Integrität des Gesundheitssystems bei.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

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