![Suche](assets/templates/aporisk2016/img/suche.png)
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Die Rechtliche Grundlage und Gerichtsentscheidungen ermöglichen Transparenz und Fairness
06. Juni 2023
Seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) haben Versicherer das Recht, ihre Leistungen zu kürzen, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. Die Höhe der Leistungskürzung wird dabei anhand der Schwere des Verschuldens bemessen, und dies nennt man Quotelung. In den letzten Jahren sind zahlreiche Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema gefällt worden, die zur Bemessung der Quotelung wichtige Klarheit und Rechtssicherheit bieten.
Die Quotelung bei grober Fahrlässigkeit ist ein bedeutender Mechanismus im Versicherungswesen, der sowohl die Interessen der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer berücksichtigt. Sie dient dazu, grob fahrlässiges Verhalten angemessen zu sanktionieren und eine gerechte Verteilung der Verantwortung sicherzustellen.
Die bisherigen Gerichtsentscheidungen haben dazu beigetragen, klare Kriterien für die Bemessung der Quotelung festzulegen. Dabei wird die Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers berücksichtigt, um die Höhe der Leistungskürzung zu bestimmen. Die Entscheidungen bieten wertvolle Leitlinien und ermöglichen sowohl den Versicherern als auch den Versicherungsnehmern, die Konsequenzen grober Fahrlässigkeit besser einzuschätzen.
Versicherungsnehmer können nun auf eine solide rechtliche Grundlage zurückgreifen, um zu verstehen, welche Auswirkungen ihr Verhalten im Falle einer groben Fahrlässigkeit haben kann. Es ist ratsam, dass Versicherungsnehmer ihre Versicherungspolicen genau prüfen und sich über die Bestimmungen zur Quotelung informieren. Dadurch können sie besser abschätzen, wie sich ihr Verhalten auf den Versicherungsschutz auswirken kann und gegebenenfalls entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen.
Die zahlreichen Gerichtsentscheidungen zur Bemessung der Quotelung sind ein positives Zeichen für die Weiterentwicklung des Versicherungsrechts. Sie tragen zur Rechtssicherheit bei und ermöglichen es sowohl Versicherungsnehmern als auch Versicherern, ihre Positionen klar zu definieren. Eine transparente und faire Anwendung der Quotelung gewährleistet ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen aller Beteiligten.
Die Schaffung von klaren Richtlinien und Kriterien für die Quotelung bei grober Fahrlässigkeit ist ein Schritt in die richtige Richtung, um eine gerechte und verlässliche Versicherungslandschaft zu gewährleisten. Versicherungsnehmer können sich darauf verlassen, dass ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden und dass die Konsequenzen grober Fahrlässigkeit fair und transparent gehandhabt werden.
Pressekontakt:
Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de
Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.
ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
E-Mail: info@aporisk.de
Internet: www.aporisk.de
Telefon +49 (0) 721. 16 10 66-0
Telefax +49 (0) 721. 16 10 66-20
Pressekontakt:
Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de
Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.
ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
E-Mail: info@aporisk.de
Internet: www.aporisk.de
Telefon +49 (0) 721. 16 10 66-0
Telefax +49 (0) 721. 16 10 66-20
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.