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  • 08.11.2024 – Quarantänekosten: Apotheken bleiben auf Kosten sitzen
    08.11.2024 – Quarantänekosten: Apotheken bleiben auf Kosten sitzen
    Keine Erstattung für symptomfreie Mitarbeiter – Betriebsschließungsversicherung als wichtige Absicherung Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf sorgt für Unmu...
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hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Presse:


Keine Erstattung für symptomfreie Mitarbeiter – Betriebsschließungsversicherung als wichtige Absicherung

Quarantänekosten: Apotheken bleiben auf Kosten sitzen

 

08. November 2024

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf sorgt für Unmut bei Apotheken und Unternehmen: Quarantänekosten für symptomfreie Mitarbeiter werden nicht durch den Staat erstattet, was gerade kleinere Apotheken finanziell belastet. Da Lohnfortzahlungen bei behördlich angeordneter Quarantäne allein vom Arbeitgeber getragen werden müssen, wächst die Bedeutung einer passenden Betriebsschließungsversicherung (BSV). Apothekenbetreiber stehen vor der Herausforderung, die finanzielle Sicherheit ihres Betriebs durch individuell angepasste Policen zu stärken, um auch in künftigen Krisensituationen abgesichert zu sein.


Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat kürzlich entschieden, dass Apotheken und andere Unternehmen für Quarantänekosten symptomfreier Mitarbeiter keine staatliche Entschädigung erwarten können. Diese Entscheidung könnte schwerwiegende finanzielle Folgen für viele Apotheken haben, die während der Pandemie durchgängig im Einsatz waren und weiterhin als systemrelevante Versorger eine unverzichtbare Rolle spielen. Doch wenn Mitarbeiter nach behördlich angeordneter Quarantäne ohne Symptome zu Hause bleiben, müssen die Betriebe die Lohnfortzahlungen allein tragen. Die Erstattung durch den Staat bleibt aus – eine Situation, die gerade für kleinere Apotheken eine hohe Belastung darstellt.

Der Fall verdeutlicht die Bedeutung einer Betriebsschließungsversicherung (BSV) für Apotheken, um infektionsschutzrechtliche Tätigkeitsverbote und Quarantänefälle in der Zukunft abzusichern. Üblicherweise decken klassische Betriebsschließungsversicherungen nur Schließungen ab, die explizit aufgrund einer Infektionskrankheit angeordnet werden. Doch viele Policen schlossen pandemiebedingte Risiken wie Covid-19 nach den ersten Corona-Wellen explizit aus, was eine erhebliche Lücke im Versicherungsschutz offenbart. Umso wichtiger ist es für Apotheken, die eine präventive Absicherung anstreben, ihre Verträge zu überprüfen und anzupassen. Versicherungsberater raten zu Policen, die pandemiebedingte Quarantänekosten abdecken, um auch im Krisenfall betriebliche Stabilität zu gewährleisten.

Ein Beispiel aus Westfalen-Lippe verdeutlicht die Dringlichkeit: Ein Apotheker berichtete, dass rund ein Drittel seiner Anträge auf Quarantäne-Kostenerstattung abgelehnt wurden, obwohl seine Angestellten in behördlich angeordneter Isolation waren. Für den Apotheker bleibt diese Entscheidung des Landschaftsverbands Rheinland ohne nachvollziehbare Begründung. Angesichts der Unsicherheit über die staatliche Unterstützung stellt die BSV damit eine wichtige Absicherung dar, die die wirtschaftlichen Risiken von Infektionsschutzmaßnahmen langfristig mindern kann.


Kommentar:

Die Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts führt eindrucksvoll vor Augen, dass Unternehmen, insbesondere Apotheken, die wirtschaftlichen Folgen von Quarantäneanordnungen selbst tragen müssen. Für viele Apothekenbetreiber, die ohnehin unter stetig wachsenden finanziellen Anforderungen stehen, könnte das Urteil eine ernsthafte Bedrohung für ihre betriebliche Stabilität darstellen. Gerade Apotheken, die während der Pandemie eine Schlüsselfunktion übernahmen, stehen nun vor zusätzlichen finanziellen Belastungen, wenn sie die Kosten für symptomfreie Mitarbeiter in Isolation allein stemmen müssen.

In Anbetracht der wirtschaftlichen Risiken für Apotheken wird die Rolle der Betriebsschließungsversicherung immer wichtiger. Eine verlässliche BSV sollte nicht nur für klassische Betriebsschließungen aufgrund von Infektionskrankheiten greifen, sondern auch pandemiebedingte Verluste und Quarantänekosten abdecken. Nur durch maßgeschneiderte Versicherungslösungen können Apothekenbetreiber ihren finanziellen Spielraum sichern und den Betrieb langfristig aufrechterhalten.

Das Urteil zeigt jedoch auch, dass der Staat klare Rahmenbedingungen schaffen sollte, die Unternehmen in künftigen Krisensituationen eine verlässliche Unterstützung bieten. Bis dahin sind Apothekenbetreiber gut beraten, auf individuelle Absicherungen zu setzen, um in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit ein stabiles Fundament zu behalten. Die nachhaltige Absicherung durch eine angepasste BSV könnte dabei ein entscheidender Faktor sein, um den systemrelevanten Betrieb von Apotheken langfristig zu gewährleisten und die finanzielle Zukunft der Betriebe zu sichern.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

 

 

Für weitere Informationen:

Seyfettin Günder
Firmenkunden

0721. 95789774
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Pressekontakt:

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Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

 

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