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  • 05.08.2023 – Pool-Erfrischung als Arbeitsunfall: Wichtigkeit sicherer Arbeitsbedingungen
    05.08.2023 – Pool-Erfrischung als Arbeitsunfall: Wichtigkeit sicherer Arbeitsbedingungen
    Gerichtsurteil verdeutlicht Verantwortung von Arbeitgebern und alternative Maßnahmen für Apotheken - Ein kürzlicher Vorfall zeigt, wie ein kurzer Moment der Erfrischung wäh...
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hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Presse:


Gerichtsurteil verdeutlicht Verantwortung von Arbeitgebern und alternative Maßnahmen für Apotheken

Pool-Erfrischung als Arbeitsunfall: Wichtigkeit sicherer Arbeitsbedingungen

 

05. August 2023 

Ein kürzlicher Vorfall zeigt, wie ein kurzer Moment der Erfrischung während der Arbeit schwerwiegende Folgen haben kann. Das Sozialgericht München hat in einem Gerichtsbescheid vom 07.03.2023 (Az. S 9 U 276/21) entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der sich auf Anweisung seines Vorgesetzten in einem Pool erfrischt und dabei verunglückt, einen Arbeitsunfall erlitten hat.


Das Urteil betont, dass ein derartiges Ereignis als Arbeitsunfall eingestuft werden kann, wenn die Erfrischung im Pool ausdrücklich dazu diente, die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten bis zum Ende eines heißen Arbeitstags zu erhalten und somit als Teil der Arbeitstätigkeit betrachtet werden kann.

In diesem spezifischen Vorfall forderte der Vorgesetzte die Mitarbeiter an einem heißen Arbeitstag dazu auf, sich in einem nahegelegenen Pool zu erfrischen, um ihre Arbeitsleistung aufrechtzuerhalten. Bedauerlicherweise verunglückte dabei ein Mitarbeiter und erlitt Verletzungen.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der Umstände einer Erfrischung während der Arbeitszeit. Während Arbeitnehmer generell verpflichtet sind, Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und Sicherheitsrichtlinien zu befolgen, kann eine ausdrückliche Anweisung des Vorgesetzten die Situation anders bewerten.

Arbeitgeber tragen eine besondere Verantwortung für das Wohlergehen ihrer Mitarbeiter, insbesondere in heißen Sommermonaten. Die Anweisung des Vorgesetzten, sich im Pool zu erfrischen, zeigt ein lobenswertes Bemühen, die Gesundheit und Arbeitsleistung der Angestellten zu schützen.

In Bezug auf Apotheken, die in der Regel keine Pools haben, ist es wichtig, alternative Maßnahmen zu erwägen, um den Mitarbeitern eine Erfrischung zu ermöglichen. Kurze Pausen im Freibad oder das Bereitstellen von kühlen Getränken und Schattenplätzen könnten geeignete Optionen sein.

Das Urteil hebt die Notwendigkeit eines angemessenen Riskmanagements am Arbeitsplatz hervor, um derartige Vorfälle zu vermeiden. Arbeitgeber sollten klare Richtlinien für solche Situationen festlegen und sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen informiert sind. Die Identifikation und Beseitigung potenzieller Gefahrenquellen ist essenziell, um das Risiko von Unfällen zu minimieren.

Letztendlich ist es von entscheidender Bedeutung, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen bewusst handeln und sich ihrer Verantwortung für die Sicherheit am Arbeitsplatz bewusst sind. Nur durch gemeinsame Anstrengungen können wir Arbeitsplätze sicherer gestalten und das Wohlergehen der Beschäftigten gewährleisten.

von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

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