ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 06.10.2023 – Neufahrzeuganspruch für Apotheker
    06.10.2023 – Neufahrzeuganspruch für Apotheker
    Was das Gerichtsurteil für Apothekeninhaber bedeutet - Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 5. April 2023 (Az. 103 C 2950/22) wirft Licht auf die Frage, unter wel...
  • Alle Meldungen
    Alle Meldungen
    ApoRisk® Nachrichten | Wir bringen Sie auf den neuesten Stand!

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Presse:


Was das Gerichtsurteil für Apothekeninhaber bedeutet

Neufahrzeuganspruch für Apotheker

 

06. Oktober 2023 

Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 5. April 2023 (Az. 103 C 2950/22) wirft Licht auf die Frage, unter welchen Umständen Apotheker einen Anspruch auf ein Neufahrzeug haben können. Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die Rechte von Apothekern, insbesondere wenn ihre Fahrzeuge bei einem Unfall erheblich beschädigt wurden.


Das Gericht hat entschieden, dass Apotheker unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Ersatz durch ein Neufahrzeug haben können. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn das beschädigte Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls neu oder nahezu neu war und erhebliche Schäden erlitten hat. Das Urteil stützt sich auf den Grundsatz, dass der Geschädigte nach einem Unfall in den Zustand versetzt werden sollte, in dem er sich vor dem Unfall befand.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die genauen Kriterien und Voraussetzungen für einen solchen Anspruch von Fall zu Fall variieren können. Daher wird dringend empfohlen, sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt zu wenden, um die individuellen Umstände zu klären und eine rechtliche Beratung zu erhalten.

Apotheker und andere Berufsfahrer sollten sich bewusst sein, dass unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf ein Neufahrzeug bestehen kann, wenn ihr Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird, der erhebliche Schäden verursacht. Die Klärung dieser Frage kann eine erhebliche finanzielle Entlastung für die Betroffenen bedeuten, aber es ist von entscheidender Bedeutung, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte unternommen werden, um diesen Anspruch geltend zu machen.


Kommentar:

Das Urteil des Amtsgerichts Leipzig stellt eine wichtige Klarstellung für Apotheker dar, die in Verkehrsunfälle verwickelt werden und deren Fahrzeuge erheblich beschädigt werden. Es unterstreicht die Bedeutung, Geschädigte nach einem Unfall in einen Zustand zu versetzen, der ihrem vorherigen Status entspricht.

Die Aussicht auf einen Anspruch auf ein Neufahrzeug kann in solchen Fällen eine erhebliche Entlastung für Apotheker darstellen, die auf ihre Mobilität angewiesen sind. Dennoch ist es entscheidend zu beachten, dass die Bedingungen und Kriterien von Fall zu Fall variieren können, und daher ist es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, um die spezifischen Umstände zu prüfen.

Apotheker und andere Berufsfahrer sollten sich ihrer Rechte und Optionen bewusst sein, wenn sie in Unfälle verwickelt werden. Dieses Urteil bietet eine wichtige Orientierungshilfe und betont die Notwendigkeit, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass ihre Ansprüche angemessen und gerecht behandelt werden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

Über Aporisk

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

 

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe

E-Mail: info@aporisk.de
Internet: www.aporisk.de

Telefon +49 (0) 721. 16 10 66-0
Telefax +49 (0) 721. 16 10 66-20 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken