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  • 19.02.2025 – Neues NIS-2-Gesetz erhöht Cybersicherheitsstandards für Apotheken in Deutschland
    19.02.2025 – Neues NIS-2-Gesetz erhöht Cybersicherheitsstandards für Apotheken in Deutschland
    Stärkere Sicherheitsmaßnahmen und die Rolle der Cyber-Versicherung im Fokus der Apothekenbranche Mit dem neuen NIS-2-Umsetzungsgesetz steigen die Cybersicherheitsanforderungen...
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ApoRisk® Presse:


Stärkere Sicherheitsmaßnahmen und die Rolle der Cyber-Versicherung im Fokus der Apothekenbranche

Neues NIS-2-Gesetz erhöht Cybersicherheitsstandards für Apotheken in Deutschland

 

19. Febuar 2025

Mit dem neuen NIS-2-Umsetzungsgesetz steigen die Cybersicherheitsanforderungen für Apotheken in Deutschland deutlich. Strengere Sicherheitsmaßnahmen, verpflichtende Schulungen und schnelle Meldepflichten sollen Patientendaten besser schützen. Doch was bedeutet das für Apothekenbetreiber? Welche finanziellen Risiken drohen und welche Rolle spielt die Cyber-Versicherung? Erfahren Sie, wie Apotheken sich optimal auf die neuen Vorgaben vorbereiten können.


Die deutsche Bundesregierung hat auf die wachsende Bedrohung durch Cyberangriffe reagiert und das "NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz" verabschiedet, das strengere Cybersicherheitsvorgaben für kritische Infrastrukturen, einschließlich der Apotheken, festlegt. Dieses Gesetz, angelehnt an die europäische NIS-2-Richtlinie, soll den Schutz sensibler Patientendaten und die Sicherheit der digitalen Infrastruktur in der Gesundheitsbranche verbessern.


Höhere Anforderungen an die Cybersicherheit

Unter das Gesetz fallen Apotheken, die mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz von über zehn Millionen Euro verzeichnen. Diese Apotheken müssen nun erweiterte Cybersicherheitsmaßnahmen implementieren, darunter Risikomanagementstrategien, regelmäßige Sicherheitsaudits, verbesserte Incident-Response-Verfahren und die Stärkung der Datenintegrität durch fortgeschrittene Verschlüsselungstechniken.


Schulung und Compliance als Schlüsselkomponenten

Die neuen Regelungen erfordern auch, dass Apotheken ihre Mitarbeiter fortlaufend schulen, um das Bewusstsein für Cybersicherheitsrisiken zu schärfen und die Fähigkeit zu verbessern, auf Cyberangriffe adäquat zu reagieren. Des Weiteren müssen sie sich an strenge Meldepflichten halten und Vorfälle innerhalb vorgegebener Fristen an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden.


Die Bedeutung von Cyber-Versicherungen

Angesichts dieser neuen Herausforderungen wird die Bedeutung von Cyber-Versicherungen immer größer. Diese Versicherungen bieten nicht nur Schutz vor den direkten finanziellen Folgen von Cyberangriffen, wie Datenwiederherstellungskosten und Betriebsunterbrechungen, sondern auch Unterstützung bei rechtlichen Auseinandersetzungen und im Krisenmanagement.

 

Kommentar: Ein proaktiver Schritt in die richtige Richtung

Die Einführung des NIS-2-Gesetzes ist ein proaktiver Schritt, um die Resilienz gegen Cyberbedrohungen in einer Zeit zu stärken, in der das Gesundheitswesen zunehmend digitalisiert wird. Die strengeren Vorschriften fordern die Apotheken heraus, aber sie sind auch eine Gelegenheit, das Vertrauen der Patienten durch nachweislich sichere Datenpraktiken zu stärken. Die Kosten für die Implementierung dieser Maßnahmen sind nicht unerheblich, doch der potenzielle Schaden durch Cyberangriffe kann weit gravierender sein.


Die Rolle der Regierung und die Notwendigkeit der Unterstützung

Während große Apothekenketten wahrscheinlich die Ressourcen haben, um die neuen Anforderungen zu erfüllen, könnten kleinere Apotheken Schwierigkeiten haben. Hier ist es entscheidend, dass die Regierung Unterstützungsprogramme anbietet, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) helfen, diese kritischen Sicherheitsupdates durchzuführen. Die Zukunft der Apotheken hängt nicht nur von ihrer Fähigkeit ab, Medikamente zu liefern, sondern auch von ihrer Fähigkeit, die Daten ihrer Kunden zu schützen.

In einer Zeit, in der Cyberangriffe immer raffinierter und häufiger werden, ist das NIS-2-Gesetz ein wichtiger Bestandteil der nationalen Sicherheitsstrategie. Es bleibt zu hoffen, dass alle Beteiligten - von den Apotheken über die Sicherheitsdienstleister bis hin zur Regierung - zusammenarbeiten, um Deutschland als Vorreiter in der Cybersicherheit im Gesundheitswesen zu etablieren.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

 

 

Für weitere Informationen:

Seyfettin Günder
Firmenkunden

0721. 95789774
sg@aporisk.de

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

 

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Diese Pressemitteilung ist nur für journalistische Zwecke gedacht. Die Nutzung der Informationen zu werblichen oder kommerziellen Zwecken bedarf der Zustimmung der Aporisk GmbH. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Änderungen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

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