Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Kfz-Haftpflichtversicherer müssen klare Haftungsstellungnahmen abgeben oder mit Klagen rechnen
04. August 2023
Das Landgericht Stuttgart traf in einem wegweisenden Beschluss eine Entscheidung, die die Rechte von Geschädigten nach Verkehrsunfällen stärkt. Laut dem Beschluss sind Kfz-Haftpflichtversicherer verpflichtet, angemessen auf Schadensersatzansprüche zu reagieren und eine klare Stellungnahme zur Haftung abzugeben. Nichtssagende Floskeln als Antwort auf entsprechende Aufforderungen eines Anwalts berechtigen die Geschädigten zur Klageeinreichung.
Der Fall, der vor dem Landgericht verhandelt wurde, drehte sich um einen Verkehrsunfall, bei dem der Geschädigte seine Ansprüche gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht hatte. Der Anwalt des Geschädigten forderte die Versicherung auf, ihre Haftung anzuerkennen und den Schaden zu regulieren. Statt einer klaren Stellungnahme erhielt der Anwalt eine nichtssagende Antwort.
Das Gericht entschied einstimmig, dass eine solche Reaktion seitens der Versicherung nicht ausreichend ist und den Geschädigten berechtigt, gerichtliche Schritte einzuleiten. Die klare und transparente Kommunikation seitens der Versicherungsgesellschaften im Schadenregulierungsprozess sei von hoher Bedeutung, so das Landgericht.
Die Entscheidung stärkt die Position der Geschädigten und betont die Pflicht der Kfz-Haftpflichtversicherer, eine angemessene Schadensregulierung vorzunehmen, um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Die Geschädigten werden ermutigt, im Falle unzureichender Antworten auf ihre Schadensersatzansprüche ihre Rechte konsequent einzufordern.
Der Beschluss des Landgerichts Stuttgart sendet ein klares Signal an Versicherungsgesellschaften, ihre Kommunikation mit Geschädigten verantwortungsbewusst zu gestalten und eine klare Haftungsstellungnahme abzugeben. Transparente und faire Schadensabwicklung ist nicht nur im Interesse der Geschädigten, sondern trägt auch zur Stärkung des Vertrauens in die Versicherungsbranche bei.
Die Entscheidung des Landgerichts markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung eines gerechteren und transparenteren Schadenregulierungsprozesses. Es wird erwartet, dass solche Urteile die Versicherungsgesellschaften dazu anregen, ihre Praktiken zu überdenken und den Fokus verstärkt auf die Bedürfnisse der Geschädigten zu legen.
von Oliver Ponleroy, Fachjournalist
Pressekontakt:
Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de
Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.
ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
E-Mail: info@aporisk.de
Internet: www.aporisk.de
Telefon +49 (0) 721. 16 10 66-0
Telefax +49 (0) 721. 16 10 66-20
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.