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  • 07.06.2023 – Landgericht erklärt Beitragsanpassung der Continentale für unwirksam
    07.06.2023 – Landgericht erklärt Beitragsanpassung der Continentale für unwirksam
    Oftmals findet sich in Beitragsschreiben nur der bloße Hinweis auf einen allgemeinen Anstieg der medizinischen Kosten - Das Landgericht Frankenthal hat erneut eine Beitragserh...
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ApoRisk® Presse:


Oftmals findet sich in Beitragsschreiben nur der bloße Hinweis auf einen allgemeinen Anstieg der medizinischen Kosten

Landgericht erklärt Beitragsanpassung der Continentale für unwirksam

 

07. Juni 2023 

Das Landgericht Frankenthal hat erneut eine Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung (PKV) für unwirksam erklärt. In dem Urteil vom 16. März 2023 (Az.: 3 O 354/21 – nicht rechtskräftig) wurde festgestellt, dass die Begründungen der Continentale für die Beitragserhöhung nicht ausreichend plausibel waren. Dem Versicherungsunternehmen wurde daher auferlegt, unzulässige Beitragsanpassungen rückzuzahlen und die finanziellen Vorteile, die aus den unrechtmäßigen Erhöhungen gezogen wurden, zu ersetzen.


Rechtsanwalt Alexander Fabritius von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann (AKH-H) in Esslingen, der das Urteil erstritten hat, betont die Bedeutung der Rückforderungsklagen und weist darauf hin, dass die Begründungsschreiben der Versicherungsunternehmen oft unzureichend sind. Das Urteil des Landgerichts Frankenthal ist ein weiterer Erfolg für die Kanzlei AKH-H in Bezug auf dieses Thema. Bereits im vergangenen Jahr war man vor dem Landgericht Verden in einem ähnlichen Fall gegen die Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) erfolgreich.

Das Landgericht Frankenthal stellte fest, dass die Beitragserhöhung formell unwirksam war, da das Begründungsschreiben den gesetzlichen Voraussetzungen nach Paragraf 203 VVG nicht entsprach. Eine bloße, floskelhafte Begründung genügt nicht. Vielmehr muss dem Versicherten konkret mitgeteilt werden, dass ein vorab festgelegter Schwellenwert überschritten wurde, der die Beitragserhöhung rechtfertigt.

Hintergrundinformationen: In der PKV müssen bestimmte Schwellenwerte überschritten werden, bevor Beiträge erhöht werden dürfen. Dies kann entweder geschehen, wenn die Leistungsausgaben um mehr als zehn Prozent gegenüber der Kalkulation steigen oder wenn die statistische Sterblichkeit um mehr als fünf Prozent gegenüber der verwendeten Sterbetafel sinkt. Diese Faktoren werden als "auslösende Faktoren" bezeichnet und lösen Beitragssprünge aus. Solange diese Faktoren nicht eintreten, bleibt der Beitrag stabil, oft über mehrere Jahre. Wenn der Grenzwert erreicht ist, werden mit der neuen Beitragskalkulation auch Anpassungen aus den Vorjahren nachgeholt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits in früheren Urteilen festgestellt, dass Versicherungsunternehmen Beitragserhöhungen plausibel und ausführlich begründen müssen. Allgemeine formelhafte Mitteilungen reichen nicht aus. Der Versicherer muss dem Kunden ermöglichen, die Beitragserhöhung nachvollziehen zu können. Der BGH hat jedoch klargestellt, dass der Versicherer nicht verpflichtet ist, die konkrete Höhe der Veränderung der Rechnungsgrundlage oder die Veränderung anderer Faktoren wie des Rechnungszinses anzugeben.

Die Entscheidungen des Landgerichts Frankenthal und die vorherigen Urteile des BGH zeigen, dass die Gerichte eine ausführliche und nachvollziehbare Begründung der Beitragserhöhungen verlangen. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Rechtsstreit weiterentwickeln wird und welche Auswirkungen die Urteile auf die PKV insgesamt haben werden. Es ist jedoch klar, dass Transparenz und Plausibilität bei Beitragserhöhungen eine wichtige Rolle spielen, um das Vertrauen der Versicherten zu wahren und faire Bedingungen in der PKV sicherzustellen.

Die Continentale wollte zu dem Urteil keine Stellungnahme abgeben.

von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

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