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  • 08.04.2025 – Kühlgutabsicherung für Apotheken wird Pflicht
    08.04.2025 – Kühlgutabsicherung für Apotheken wird Pflicht
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hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Presse:


Wie Apothekenbetreiber mit Versicherungsschutz und Technik die Sicherheit temperaturempfindlicher Arzneimittel gewährleisten

Kühlgutabsicherung für Apotheken wird Pflicht

 

08. April 2025

Temperaturempfindliche Medikamente wie Impfstoffe und Biologika sind aus dem Apothekenalltag nicht mehr wegzudenken – doch ihre Lagerung birgt erhebliche Risiken. Schon kleine Temperaturabweichungen können zu Wirksamkeitsverlust oder vollständigem Verderb führen. Immer mehr Apotheken erkennen die Notwendigkeit, Kühlgut nicht nur technisch, sondern auch versicherungstechnisch abzusichern. Neben moderner Überwachungstechnik und organisatorischen Notfallplänen wird die gezielte Kühlgutversicherung zum festen Bestandteil einer verantwortungsvollen Betriebsführung.


Die sichere Lagerung von temperaturempfindlichen Arzneimitteln wird für Apotheken zunehmend zu einem kritischen Faktor im täglichen Betrieb. Moderne Medikamente wie Impfstoffe, Biopharmazeutika und bestimmte Hormonpräparate sind besonders anfällig für Temperaturschwankungen. Bereits geringe Abweichungen von vorgeschriebenen Lagerbedingungen können die Wirksamkeit beeinträchtigen oder zu vollständigem Wirkverlust führen. Die Folge sind nicht nur wirtschaftliche Schäden, sondern auch Risiken für die Versorgungssicherheit.

Vor diesem Hintergrund wächst das Interesse an speziellen Kühlgutversicherungen, die Schäden durch Ausfall von Kühlsystemen, Stromunterbrechungen oder Bedienfehler finanziell abdecken. Immer mehr Apotheken prüfen ihre bestehenden Policen oder schließen gezielt neue Verträge ab, um sich gegen die wirtschaftlichen Folgen eines Kühlkettenabbruchs abzusichern. Diese Entwicklung geht einher mit einer verstärkten technischen Aufrüstung: Digitale Temperaturüberwachung, Alarmfunktionen bei Abweichungen und regelmäßige Wartungsintervalle gehören mittlerweile zum Standard vieler Betriebe.

Neben der technischen Ausstattung rückt auch die organisatorische Vorbereitung in den Vordergrund. Notfallpläne, interne Schulungen und dokumentierte Kontrollmechanismen ergänzen die rein versicherungstechnischen Maßnahmen. Ziel ist es, das Risiko eines Kühlgutverlusts so weit wie möglich zu minimieren – und im Ernstfall schnell und geordnet reagieren zu können.

Mit der zunehmenden Abhängigkeit von kühlpflichtigen Arzneimitteln und der gleichzeitigen Verschärfung regulatorischer Anforderungen verändert sich der Umgang mit diesem Thema grundlegend. Die Kühlgutversicherung wird von vielen Apotheken nicht länger als freiwillige Zusatzabsicherung, sondern als fester Bestandteil eines umfassenden Risikomanagements betrachtet. Der Schutz temperaturempfindlicher Arzneimittel wird so auch zu einem Maßstab für betriebliche Sorgfalt.

 

Kommentar:

Dass Kühlgutversicherungen in Apotheken an Bedeutung gewinnen, ist eine logische Folge der gestiegenen Abhängigkeit vom Funktionieren empfindlicher Liefer- und Lagerprozesse. In einer Branche, in der Fehler nicht nur betriebliche, sondern auch medizinische Konsequenzen haben können, ist vorausschauendes Handeln unerlässlich.

Versicherungslösungen allein lösen das Problem nicht – sie sind ein wichtiger Baustein innerhalb eines Systems aus Prävention, Kontrolle und Reaktionsfähigkeit. Wer Verantwortung übernimmt, denkt weiter: Die Frage ist nicht, ob ein Kühlgerät ausfallen kann, sondern wann. Die Bereitschaft, sich mit dieser Realität strukturiert auseinanderzusetzen, zeigt sich in der wachsenden Nachfrage nach durchdachten Policen und betrieblichen Sicherheitsvorkehrungen.

Damit wird deutlich: Die Kühlgutversicherung ist kein Zeichen von Misstrauen in Technik, sondern Ausdruck professioneller Betriebsführung in einem sensiblen Umfeld.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

 

 

Für weitere Informationen:

Seyfettin Günder
Firmenkunden

0721. 95789774
sg@aporisk.de

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

 

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Diese Pressemitteilung ist nur für journalistische Zwecke gedacht. Die Nutzung der Informationen zu werblichen oder kommerziellen Zwecken bedarf der Zustimmung der Aporisk GmbH. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Änderungen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

Aporisk GmbH, Karlsruhe, Deutschland. Alle Rechte vorbehalten.

 

 

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