ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 28.08.2023 – Klarheit bei Lohnfortzahlung in Quarantäne
    28.08.2023 – Klarheit bei Lohnfortzahlung in Quarantäne
    Verwaltungsgericht Göttingen setzt klare rechtliche Grenzen bei freiwilliger Lohnfortzahlung in Quarantänezeiten - Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen traf am 20...
  • Alle Meldungen
    Alle Meldungen
    ApoRisk® Nachrichten | Wir bringen Sie auf den neuesten Stand!

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Presse:


Verwaltungsgericht Göttingen setzt klare rechtliche Grenzen bei freiwilliger Lohnfortzahlung in Quarantänezeiten

Klarheit bei Lohnfortzahlung in Quarantäne

 

28. August 2023 

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen traf am 20. Juli 2023 eine bedeutende Entscheidung im Hinblick auf die Lohnfortzahlung von Beschäftigten während einer behördlich angeordneten Quarantäne. Die Frage, ob Arbeitgeber Anspruch auf Erstattung des gezahlten Lohns gegenüber der anordnenden Behörde haben, wurde in diesem Urteil eindeutig geklärt.


Das Verwaltungsgericht Göttingen hat in seinem bahnbrechenden Urteil (Aktenzeichen: 4 A 150/21) festgestellt, dass Arbeitgeber, die während einer behördlich angeordneten Quarantänezeit ihren Beschäftigten Lohn fortzahlen, keinen automatischen Erstattungsanspruch gegenüber der anordnenden Behörde haben. Die klare rechtliche Position wurde durch die 4. Kammer des Gerichts bestätigt und in der Urteilsbegründung vom 20. Juli 2023 ausführlich erläutert.

Die Entscheidung hat unmittelbare Auswirkungen auf Arbeitgeber, die sich dazu entschließen, die Lohnfortzahlung während behördlich angeordneter Quarantänezeiten freiwillig zu übernehmen. Das Urteil schafft rechtliche Klarheit und begrenzt die Möglichkeit zukünftiger Erstattungsansprüche. Arbeitgeber sollten sich bewusst sein, dass die Übernahme der Lohnfortzahlung in solchen Fällen zwar eine lobenswerte Initiative ist, jedoch nicht zwangsläufig zu einer späteren Erstattung durch die anordnende Behörde führt.

"Die Urteilsfindung der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen schafft dringend benötigte Klarheit für Arbeitgeber. Während die freiwillige Lohnfortzahlung in Quarantänezeiten zweifellos eine verantwortungsvolle Handlung ist, verdeutlicht dieses Urteil, dass Arbeitgeber ihre Erwartungen hinsichtlich einer Erstattung seitens der Behörde überdenken müssen. Es stellt eine wegweisende Richtlinie dar, die bei zukünftigen Entscheidungen in vergleichbaren Szenarien berücksichtigt werden sollte."

Das Urteil der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen trägt dazu bei, rechtliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Lohnfortzahlung während behördlich angeordneter Quarantäne zu minimieren. Unternehmen werden dazu ermutigt, die rechtlichen Implikationen solcher Entscheidungen gründlich zu evaluieren und bei Bedarf rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um informierte Geschäftsentscheidungen zu treffen.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

Über Aporisk

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

 

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe

E-Mail: info@aporisk.de
Internet: www.aporisk.de

Telefon +49 (0) 721. 16 10 66-0
Telefax +49 (0) 721. 16 10 66-20 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken