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  • 28.08.2023 – Kfz-Versicherer nicht haftbar für Rollerbrand-Schaden
    28.08.2023 – Kfz-Versicherer nicht haftbar für Rollerbrand-Schaden
    Oberlandesgericht Bremen bestätigt Entlastung durch fehlende Kausalität - In einem aktuellen und wegweisenden Beschluss des Oberlandesgerichts Bremen mit dem Aktenzeichen 1 U...
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ApoRisk® Presse:


Oberlandesgericht Bremen bestätigt Entlastung durch fehlende Kausalität

Kfz-Versicherer nicht haftbar für Rollerbrand-Schaden

 

28. August 2023 

In einem aktuellen und wegweisenden Beschluss des Oberlandesgerichts Bremen mit dem Aktenzeichen 1 U 12/23 wurde eine bedeutende rechtliche Frage im Kontext eines Rollerbrands neben einer Trafostation behandelt. Im Zentrum der gerichtlichen Entscheidung stand die Klärung, ob der Kfz-Versicherer für den entstandenen Schaden verantwortlich gemacht werden kann. Die Urteilsfindung basierte auf der entscheidenden Frage, ob die Betriebsgefahr des abgestellten Rollers, der in der Nähe des geschädigten Fahrzeugs stand, zum Schadensereignis beigetragen hat.


Der Beschluss des Oberlandesgerichts Bremen, datiert auf den 5. Juli 2023, bestätigte eine vorangegangene Entscheidung des Bremer Landgerichts. Die zentrale Frage, ob der Geschädigte hinreichend nachweisen konnte, dass die Betriebsgefahr des abgestellten Rollers das Schadensereignis beeinflusst hat, wurde verneint. Als Konsequenz daraus hat der Geschädigte keinen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Kfz-Versicherer des betreffenden Rollers.

Dieses Urteil wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Herausforderungen bei der Zuordnung von Schäden, die in unmittelbarer Nähe zu Fahrzeugen auftreten. Der Fall drehte sich um einen Rollerbrand, der sich in der Nähe einer Trafostation ereignete. Trotz der räumlichen Nähe des abgestellten Rollers zum geschädigten Fahrzeug konnte der Geschädigte nicht nachweisen, dass die Betriebsgefahr des Rollers entscheidend zur Entstehung des Schadens beigetragen hat. Die gerichtliche Entscheidung betont die essentielle Rolle des Nachweises der Kausalität zwischen der Betriebsgefahr eines Fahrzeugs und dem eingetretenen Schaden.

Kommentar:

Dieser Beschluss des Oberlandesgerichts Bremen wirft ein Schlaglicht auf grundlegende Fragen der Versicherungsverantwortung, speziell im Kontext von Schäden in der Nähe abgestellter Fahrzeuge. Die Rechtsprechung legt besonderen Wert auf den eindeutigen Nachweis der Kausalität zwischen der Betriebsgefahr eines Fahrzeugs und einem aufgetretenen Schaden. Dies kann für Geschädigte eine rechtliche Hürde darstellen, insbesondere wenn der Zusammenhang nicht klar nachweisbar ist. Es ist ratsam, dass Versicherungsnehmer sich dieser Herausforderung bewusst sind und im Schadensfall rechtlichen Beistand einholen, um ihre Ansprüche adäquat geltend machen zu können.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

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