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  • 10.10.2023 – KfW unterstützt Apotheker beim Wohnungskauf
    10.10.2023 – KfW unterstützt Apotheker beim Wohnungskauf
    Neue Förderbedingungen für Apotheker und ihre Familien - Im Rahmen des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland hat die Kredita...
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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Presse:


Neue Förderbedingungen für Apotheker und ihre Familien

KfW unterstützt Apotheker beim Wohnungskauf

 

10. Oktober 2023 

Im Rahmen des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Förderbedingungen ihres Kreditprogramms "Wohneigentum für Familien" im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wesentlich verbessert. Diese Änderungen sind ein wichtiger Schritt zur Förderung des Wohneigentums und des Umweltschutzes, auch für Apotheker und ihre Familien.


Eine der bedeutendsten Neuerungen betrifft die Anhebung der Einkommensgrenzen für die Teilnahme am Kreditprogramm. Familien mit einem Kind können nun ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro haben, verglichen mit den bisherigen 60.000 Euro. Für jedes zusätzliche Kind erhöht sich diese Grenze um weitere 10.000 Euro. Darüber hinaus wurden die maximalen Kreditbeträge, die von der Anzahl der Kinder abhängen, um bis zu 35.000 Euro angehoben.

Die Förderung konzentriert sich weiterhin auf den Neubau und den Ersterwerb neu errichteter, klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude zur Selbstnutzung. Diese müssen den Kriterien der Stufen "Klimafreundliches Wohngebäude" und "Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG" entsprechen. Pro Antrag kann nur eine Wohneinheit gefördert werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen oder Haushalte, die mindestens 50 % (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchten und in denen mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antrags das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Die Förderung deckt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen ab, einschließlich der Baukosten, der Fachplanung, der Baubegleitung sowie der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung. Eigenleistungen werden ebenfalls als förderfähig betrachtet.

Die neuen Förderbedingungen treten ab dem 16. Oktober 2023 in Kraft. Weitere Informationen sind auf der Website der KfW unter [Website-Link] verfügbar.


Kommentar:

Die Anpassung der Förderbedingungen für das Kreditprogramm "Wohneigentum für Familien" durch die KfW ist ein positiver Schritt, um den Wohnungsbauprozess in Deutschland zu unterstützen und den Umweltschutz zu fördern. Die Anhebung der Einkommensgrenzen und die Erhöhung der Kreditbeträge, insbesondere für Familien mit Kindern, machen den Erwerb von Wohneigentum erschwinglicher und tragen gleichzeitig zur Schaffung umweltfreundlicher Gebäude bei.

Die Tatsache, dass die Förderung bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen abdeckt, wird dazu beitragen, nachhaltige Bauprojekte zu fördern und den Wohnungsbestand in Deutschland umweltfreundlicher zu gestalten. Diese Maßnahmen sind ein positives Signal für den Wohnungsmarkt und tragen zur Realisierung von bezahlbarem und nachhaltigem Wohneigentum in Deutschland bei.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

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