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  • 26.02.2025 – Keine Maklerhaftung ohne explizite Empfehlung zur Apothekenversicherung
    26.02.2025 – Keine Maklerhaftung ohne explizite Empfehlung zur Apothekenversicherung
    Urteil unterstreicht die Bedeutung klarer Kommunikation für den Versicherungsschutz in der Apothekenbranche Das Oberlandesgericht Dresden hat kürzlich ein Urteil gefällt, das...
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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Presse:


Urteil unterstreicht die Bedeutung klarer Kommunikation für den Versicherungsschutz in der Apothekenbranche

Keine Maklerhaftung ohne explizite Empfehlung zur Apothekenversicherung

 

26. Febuar 2025

Das Oberlandesgericht Dresden hat kürzlich ein Urteil gefällt, das die Rolle von Versicherungsmaklern in der Beratung ihrer Klienten neu definiert. Die Entscheidung, dass das Ausbleiben einer Empfehlung zur Lebensversicherung keine Pflichtverletzung darstellt, betont die Bedeutung der ausdrücklichen Kommunikation zwischen Maklern und ihren Klienten. Dieses Urteil wirft ein neues Licht auf die Absicherungsstrategien von Apothekenbetreibern und unterstreicht die Notwendigkeit für diese, ihre spezifischen Bedürfnisse klar zu artikulieren. Erfahren Sie, wie Apotheken durch proaktives Handeln ihren Versicherungsschutz optimieren können und welche Auswirkungen dies auf die Branche hat.


In einem bedeutsamen Urteil hat das Oberlandesgericht Dresden festgestellt, dass das Ausbleiben einer Empfehlung zur Lebensversicherung durch einen Versicherungsmakler nicht als Pflichtverletzung gewertet werden kann. Diese Entscheidung setzt neue Maßstäbe in der Beziehung zwischen Versicherungsmaklern und ihren Klienten und hebt die Bedeutung einer präzisen Kommunikation und individuellen Beratung hervor.


Hintergrund des Urteils

Ein Klient hatte seinen Versicherungsmakler verklagt, weil dieser ihm nicht zu einer Lebensversicherung geraten hatte, was der Klient als Verletzung der Beratungspflicht ansah. Das Gericht wies diese Klage jedoch zurück und argumentierte, dass die Beratungspflicht des Maklers sich auf die ausdrücklich geäußerten Bedürfnisse und Wünsche des Klienten beschränkt.


Bedeutung für Apothekenbetreiber

Für Apothekenbetreiber unterstreicht dieses Urteil die Notwendigkeit, aktiv in die Gestaltung ihres Versicherungsschutzes einzugreifen. Es wird klargemacht, dass Apothekeninhaber ihre spezifischen Risiken und Bedürfnisse klar kommunizieren müssen, um sicherzustellen, dass ihre Versicherungspolicen alle notwendigen Bereiche abdecken.


Reaktionen aus der Branche

Branchenexperte Seyfettin Günder von der Aporisk betont die Bedeutung dieses Urteils als Weckruf für alle Beteiligten im Versicherungswesen. "Dieses Urteil sollte Apothekenbetreiber dazu anregen, ihre Versicherungsverträge genau zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie tatsächlich den Schutz bieten, den sie benötigen," erläutert Günder. Apothekenbetreiber werden angehalten, ihre Versicherungsverträge zu überprüfen und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen, um vollumfänglichen Schutz zu gewährleisten.


Kommentar:

Das Urteil des OLG Dresden ist mehr als nur eine rechtliche Entscheidung; es ist ein zentraler Hinweis darauf, wie wichtig die Rolle eines jeden Apothekenbetreibers in der Sicherung seines Unternehmens ist. In einer Zeit, in der das Risikomanagement immer komplexer wird, bietet dieses Urteil eine klare Richtlinie: Die Verantwortung für adäquaten Versicherungsschutz liegt nicht nur beim Versicherungsmakler, sondern auch beim Versicherungsnehmer selbst. Apotheker müssen sich dieser Verantwortung bewusst sein und proaktiv handeln, um die Sicherheit und Zukunftsfähigkeit ihrer Betriebe zu gewährleisten. Diese Entscheidung sollte als Katalysator dienen, um die Kommunikation zwischen Apothekenbetreibern und ihren Versicherungsmaklern zu stärken und zu vertiefen.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

 

 

Für weitere Informationen:

Seyfettin Günder
Firmenkunden

0721. 95789774
sg@aporisk.de

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

 

Disclaimer

Diese Pressemitteilung ist nur für journalistische Zwecke gedacht. Die Nutzung der Informationen zu werblichen oder kommerziellen Zwecken bedarf der Zustimmung der Aporisk GmbH. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Änderungen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

Aporisk GmbH, Karlsruhe, Deutschland. Alle Rechte vorbehalten.

 

 

Über Aporisk

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

 

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