ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 29.07.2023 – Hausratversicherung haftet nicht für Diebstahl durch fahrlässigen Schlüsselverlust
    29.07.2023 – Hausratversicherung haftet nicht für Diebstahl durch fahrlässigen Schlüsselverlust
    BGH-Urteil schärft Verantwortungsbewusstsein von Apothekern bei Sicherheitsvorkehrungen - In einem wegweisenden Urteil vom 5. Juli 2023 (Aktenzeichen IV ZR 118/22) hat der Bun...
  • Alle Meldungen
    Alle Meldungen
    ApoRisk® Nachrichten | Wir bringen Sie auf den neuesten Stand!

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Presse:


BGH-Urteil schärft Verantwortungsbewusstsein von Apothekern bei Sicherheitsvorkehrungen

Hausratversicherung haftet nicht für Diebstahl durch fahrlässigen Schlüsselverlust

 

29. Juli 2023 

In einem wegweisenden Urteil vom 5. Juli 2023 (Aktenzeichen IV ZR 118/22) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Hausratversicherung nicht für Schäden aufkommen muss, die durch Diebstahl aufgrund fahrlässig verloren gegangener Schlüssel entstanden sind. Dieses Urteil hat insbesondere für Apotheker und andere Versicherte eine wichtige Signalwirkung, da es die Verantwortung zur Sicherung des Eigentums und die Bedeutung angemessener Sicherheitsvorkehrungen verdeutlicht.


Der vorliegende Fall beinhaltet einen Diebstahl, bei dem ein Eindringling aufgrund von unzureichend aufbewahrten Schlüsseln Zugang zum Haus eines Versicherten erlangte und dabei erheblichen Schaden verursachte. Der Geschädigte forderte daraufhin von seiner Hausratversicherung den Ersatz des entstandenen Schadens. Das Gericht wies jedoch die Forderung des Versicherten ab und bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen.

In der Urteilsbegründung hob der BGH hervor, dass es in der Verantwortung des Versicherten liegt, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um seinen Hausrat vor Diebstahl zu schützen. Dies beinhaltet auch die sorgfältige Aufbewahrung von Schlüsseln. Wer seine Schlüssel fahrlässig verliert oder ungesichert liegen lässt, handelt nicht in angemessener Weise, um Diebstählen vorzubeugen.

Für Apotheker, die nicht nur den Schutz ihres Eigentums, sondern auch die Sicherheit ihrer Kunden und sensiblen Waren gewährleisten müssen, gewinnt dieses Urteil eine besondere Bedeutung. Es verdeutlicht die Notwendigkeit, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um das Risiko von Diebstahl und Einbrüchen zu minimieren.

Die Hausratversicherung übernimmt demnach nur Schäden, die durch äußere Einflüsse oder gewaltsame Einbrüche entstanden sind. Schäden, die aufgrund von Fahrlässigkeit oder mangelnder Sicherungsmaßnahmen seitens des Versicherten entstehen, fallen nicht unter den Versicherungsschutz.

"Das Urteil des Bundesgerichtshofs stellt eine klare und bedeutende Feststellung dar, die eine deutliche Verantwortungsverteilung zwischen Versicherungsnehmer und Hausratversicherer aufzeigt", sagt Roberta Günder, Geschäftsführerin bei Apotisk GmbH. "Apotheker und andere Versicherte sollten dieses Urteil zum Anlass nehmen, ihre eigenen Sicherheitsvorkehrungen kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern, um im Falle eines Schadens bestmöglich geschützt zu sein und die Interessen ihrer Kunden zu wahren."

Das Urteil des BGH ist ein wichtiger Appell an alle Apotheker, sich ihrer Verantwortung für die Sicherheit ihres Eigentums und ihrer Kunden bewusst zu sein. Durch eine bewusste und angemessene Sicherheitsplanung kann das Risiko von Diebstahl und Einbrüchen reduziert werden, sodass die Versicherung im Fall eines Schadens bestmöglich greifen kann.

von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

Über Aporisk

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

 

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe

E-Mail: info@aporisk.de
Internet: www.aporisk.de

Telefon +49 (0) 721. 16 10 66-0
Telefax +49 (0) 721. 16 10 66-20 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken