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  • 04.05.2025 – Frühzeitige Restrukturierung verhindert Apothekenzusammenbrüche
    04.05.2025 – Frühzeitige Restrukturierung verhindert Apothekenzusammenbrüche
    Verfahren sichern den Betrieb und erhalten die Versorgung Apotheken können durch rechtlich geregelte Sanierung eine Insolvenz vermeiden. Der Restrukturierungsrahmen erlaubt dis...
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hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Presse:


Verfahren sichern den Betrieb und erhalten die Versorgung

Frühzeitige Restrukturierung verhindert Apothekenzusammenbrüche

 

04. Mai 2025

Apotheken geraten vermehrt in wirtschaftliche Schieflagen, doch die Möglichkeiten einer rechtzeitigen Sanierung bleiben vielfach ungenutzt. Der gesetzlich verankerte Restrukturierungsrahmen erlaubt es Betrieben, bei drohender Zahlungsunfähigkeit selbstbestimmt zu handeln und Insolvenz zu vermeiden. Wer frühzeitig reagiert, kann Gläubiger einbinden, operative Kontrolle behalten und die Versorgung sichern. Trotzdem fehlt es an Information, Begleitung und öffentlichem Bewusstsein. Eine neue Sanierungskultur ist überfällig. Apotheken brauchen nicht mehr Gesetze, sondern besseren Zugang zu bestehenden Lösungen.


Viele Apotheken stehen wirtschaftlich unter Druck, doch eine Insolvenz ist nicht zwangsläufig die Folge. Wer rechtzeitig handelt, kann sich auf Basis gesetzlich geregelter Sanierungsverfahren stabilisieren und den Fortbestand des Betriebs sichern. Der Restrukturierungsrahmen und außergerichtliche Einigungen bieten hierzu konkrete Möglichkeiten. Dennoch bleiben diese Wege in der Praxis oft ungenutzt. Apotheken, die sie ergreifen, können nicht nur ihre Selbstständigkeit erhalten, sondern auch die Versorgung in der Region sichern. Voraussetzung ist jedoch eine neue Sanierungskultur im Gesundheitswesen.

Angesichts zunehmender wirtschaftlicher Belastungen geraten Apotheken immer häufiger in strukturelle Schieflagen, die ihre Existenz gefährden. In vielen Fällen erfolgt der notwendige Kurswechsel jedoch zu spät. Dabei bietet das geltende Recht die Möglichkeit, Sanierungsprozesse bereits vor einer formalen Insolvenz einzuleiten und auf diese Weise den Fortbestand des Betriebs zu sichern. Insbesondere der präventive Restrukturierungsrahmen nach dem Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz schafft hierfür einen rechtlich abgesicherten Handlungsraum, in dem Gläubigerregelungen und betriebliche Neustrukturierungen diskret und kontrolliert umgesetzt werden können.

Ziel dieses Verfahrens ist es, Unternehmen eine wirtschaftliche Stabilisierung zu ermöglichen, bevor die Zahlungsunfähigkeit eintritt. Anders als im Insolvenzverfahren bleibt die Geschäftsführung in der Verantwortung, die Öffentlichkeit wird nicht informiert, und es kommt zu keiner Abgabe der Kontrolle an Dritte. Voraussetzung ist allerdings, dass eine drohende Zahlungsunfähigkeit festgestellt wird und ein tragfähiger Sanierungsplan vorliegt. Inhabergeführte Apotheken, die diesen Weg rechtzeitig beschreiten, können so Einfluss auf ihre wirtschaftliche Zukunft behalten und operative Strukturen sichern.

Auch außergerichtliche Sanierungsprozesse bleiben eine Möglichkeit, um mit Gläubigern zu verhandeln und Lösungen zur Reduzierung von Verbindlichkeiten oder Anpassung von Zahlungsbedingungen zu entwickeln. Beide Verfahren setzen jedoch voraus, dass die wirtschaftliche Lage realistisch eingeschätzt und professionell begleitet wird. Eine zentrale Rolle spielt dabei die betriebswirtschaftliche Transparenz, die in vielen Fällen erst im Krisenmoment hergestellt wird. Um wirksam gegensteuern zu können, müssen Betriebe jedoch früher aktiv werden.

Die strukturelle Herausforderung liegt nicht nur in der Anwendung der Instrumente, sondern in ihrer Bekanntheit. Viele Apothekeninhaber zögern aus Unsicherheit, Unkenntnis oder aus Angst vor Reputationsverlust. Doch die Stigmatisierung wirtschaftlicher Schwäche behindert oft die notwendige Sanierung und erhöht das Risiko eines unkontrollierten Zusammenbruchs. Die gesetzlich verankerten Verfahren bieten hingegen die Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen und auf Basis eines rechtssicheren Rahmens den Betrieb nachhaltig zu stabilisieren. Wer frühzeitig handelt, schützt nicht nur den wirtschaftlichen Bestand, sondern auch die Versorgung in der Fläche.

 

Kommentar:

Die Einführung des präventiven Restrukturierungsrahmens war ein rechtspolitischer Fortschritt mit stiller Tragweite. In einer Zeit wachsender wirtschaftlicher Unsicherheit schafft dieses Instrument die Möglichkeit, Unternehmen in der Krise vor dem Verlust ihrer Eigenständigkeit zu bewahren. Dennoch bleibt seine Nutzung in der Praxis gering. Besonders im Apothekenwesen, das zunehmend mit Margendruck, Fachkräftemangel und strukturellen Marktverwerfungen zu kämpfen hat, zeigt sich eine gefährliche Diskrepanz zwischen rechtlicher Möglichkeit und betrieblicher Realität. Es fehlt nicht an gesetzlichen Mitteln, sondern an systematischer Aufklärung und aktiver Vermittlung.

Verantwortungsträger in Berufsverbänden, Kammern und Politik versäumen es, Apotheken in die Lage zu versetzen, wirtschaftliche Risiken rechtzeitig zu erkennen und zu bearbeiten. Stattdessen dominiert ein reaktives Krisenmanagement, das operative Schwäche erst dann thematisiert, wenn Insolvenzverfahren unvermeidlich erscheinen. Die öffentliche Debatte über das Apothekensterben konzentriert sich auf politisch gesetzte Rahmenbedingungen, doch sie blendet aus, dass auch unternehmerische Handlungsfähigkeit entscheidend ist. Der Rückzug aus dem Markt beginnt oft lange vor dem rechtlichen Notfall.

Statt die Insolvenz zu beklagen, muss über Sanierung gesprochen werden. Nicht als Makel, sondern als legitimes Mittel der Selbstkorrektur. Wer den präventiven Restrukturierungsrahmen nutzt, gesteht nicht das Scheitern ein, sondern zeigt Verantwortung. Der Gesetzgeber hat den Weg geebnet, doch er bleibt ohne Wirkung, solange er nicht Teil einer aktiven Sanierungskultur wird. Diese Kultur beginnt mit Transparenz, mit wirtschaftlicher Bildung und mit einem Ende der Scham. Apotheken sind systemrelevant, aber sie sind auch wirtschaftliche Einheiten. Und wer will, dass sie bleiben, muss ihnen auch Wege aufzeigen, wie sie sich halten können. Rechtliche Sanierung ist kein Rückzug, sie ist der Versuch, Struktur zu retten, bevor sie verloren geht.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

 

 

Für weitere Informationen:

Seyfettin Günder
Firmenkunden

0721. 95789774
sg@aporisk.de

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

 

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Diese Pressemitteilung ist nur für journalistische Zwecke gedacht. Die Nutzung der Informationen zu werblichen oder kommerziellen Zwecken bedarf der Zustimmung der Aporisk GmbH. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Änderungen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

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