Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Bewerber setzen auf den Verzicht von Probezeiten
04. Oktober 2023
Die anhaltende Nachfrage nach Fachkräften in Apotheken hat dazu geführt, dass Bewerberinnen und Bewerber vermehrt darauf bestehen, im Arbeitsvertrag auf eine Probezeit zu verzichten. Doch was bedeutet dieser Verzicht für Arbeitgeber, und welche rechtlichen Auswirkungen hat er? In diesem Bericht beleuchten wir dieses wichtige Thema und bieten Einblicke in die rechtlichen Aspekte.
Die Herausforderung des Fachkräftemangels und der Verzicht auf Probezeiten
Die Apothekenbranche steht vor der Herausforderung eines akuten Fachkräftemangels, insbesondere in ländlichen Regionen. Diese Situation verschafft Bewerberinnen und Bewerbern eine starke Verhandlungsposition, die zunehmend darauf bestehen, auf eine Probezeit im Arbeitsvertrag zu verzichten. Arbeitgeber, die dringend Personal benötigen, sehen sich häufig dazu geneigt, dieser Forderung nachzukommen, um geeignete Fachkräfte zu gewinnen.
Unterscheidung zwischen Probezeit und Wartezeit
Es ist von entscheidender Bedeutung, den Unterschied zwischen "Probezeit" und "Wartezeit" zu verstehen. Gemäß § 622 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist es den Arbeitsvertragsparteien grundsätzlich gestattet, eine Vereinbarung zu treffen, wonach in einem Zeitraum von maximal sechs Monaten eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen gelten soll – dies wird oft als "Probezeit" bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht die "Wartezeit" gemäß § 1 Absatz 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), die besagt, dass das KSchG während der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses keine Anwendung findet und der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis einfacher kündigen kann.
Kündigung trotz Verzicht auf Probezeit möglich
Wenn im Arbeitsvertrag auf eine Probezeit verzichtet wird, bedeutet dies lediglich, dass keine verkürzte Kündigungsfrist gilt. Die gesetzliche Wartezeit von sechs Monaten, in denen der allgemeine Kündigungsschutz gemäß des KSchG nicht greift, bleibt unberührt. Selbst bei einem Verzicht auf die Probezeit kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerhalb des KSchG einfacher kündigen.
Fazit: Verzicht auf Probezeit beeinflusst nicht den Kündigungsschutz
Es ist wichtig zu verstehen, dass der Verzicht auf eine Probezeit nicht zur Folge hat, dass ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses der allgemeine Kündigungsschutz gemäß des KSchG greift. Gerichtsurteile bestätigen diese Unterscheidung.
Kommentar:
Die Entscheidung, auf eine Probezeit zu verzichten, kann für Arbeitgeber in der Apothekenbranche durchaus sinnvoll sein, um dringend benötigtes Personal zu gewinnen. Es ist jedoch entscheidend, die rechtlichen Unterschiede zwischen Probezeit und Wartezeit zu verstehen und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die sorgfältige Gestaltung von Arbeitsverträgen und die Nutzung von Rechtsschutz-Policen, wie sie von Aporisk angeboten werden, können dazu beitragen, rechtliche Risiken zu minimieren und die kontinuierliche Versorgung der Patienten in Apotheken sicherzustellen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
Pressekontakt:
Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de
Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.
ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
E-Mail: info@aporisk.de
Internet: www.aporisk.de
Telefon +49 (0) 721. 16 10 66-0
Telefax +49 (0) 721. 16 10 66-20
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.