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  • 17.09.2023 – Europäischer Gerichtshof stärkt Rücktrittsrecht von Reisenden in außergewöhnlichen Umständen
    17.09.2023 – Europäischer Gerichtshof stärkt Rücktrittsrecht von Reisenden in außergewöhnlichen Umständen
    Gerichtsentscheidung ermöglicht kostenfreien Rücktritt in Zeiten außergewöhnlicher Umstände - Der Europäische Gerichtshof hat in einem aktuellen Urteil betont, dass natio...
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ApoRisk® Presse:


Gerichtsentscheidung ermöglicht kostenfreien Rücktritt in Zeiten außergewöhnlicher Umstände

Europäischer Gerichtshof stärkt Rücktrittsrecht von Reisenden in außergewöhnlichen Umständen

 

17. September 2023 

Der Europäische Gerichtshof hat in einem aktuellen Urteil betont, dass nationale Gerichte unter bestimmten Bedingungen befugt sind, Reisende von sich aus über ihr Rücktrittsrecht ohne Gebühren zu informieren, wenn außergewöhnliche Umstände eintreten.


Der zugrunde liegende Fall drehte sich um einen Reisenden, der ursprünglich eine Pauschalreise nach Vietnam und Kambodscha gebucht hatte. Aufgrund der sich rasant ausbreitenden Coronavirus-Pandemie in Asien entschied sich der Reisende im Februar 2020 dazu, vom Vertrag zurückzutreten und verlangte die vollständige Rückerstattung aller bereits geleisteten Zahlungen. Der Reiseveranstalter hingegen bot nur eine teilweise Rückerstattung an, was den Reisenden veranlasste, rechtliche Schritte einzuleiten.

Das spanische Gericht, welches den Fall behandelt hat, bat den Europäischen Gerichtshof um Klarstellung bezüglich der Pauschalreiserichtlinie. Insbesondere interessierte es, ob die spanischen Verfahrensregeln es erlauben, in außergewöhnlichen Umständen die volle Rückerstattung aller gezahlten Beträge von Amts wegen zu gewähren.

Der Europäische Gerichtshof entschied in seinem Urteil, dass Reiseveranstalter gemäß der Pauschalreiserichtlinie dazu verpflichtet sind, Reisende über ihr Rücktrittsrecht zu informieren. Zudem betonte er die Notwendigkeit, dass nationale Gerichte einen Verstoß gegen diese Informationspflicht von Amts wegen verfolgen dürfen, insbesondere wenn der Reisende sein Rücktrittsrecht nicht kannte und demzufolge nicht ausüben konnte.

Im vorliegenden Fall erfüllten die Voraussetzungen für die Prüfung von Amts wegen die erforderlichen Kriterien, insbesondere in Anbetracht der weltweiten Gesundheitsnotlage aufgrund der Coronavirus-Pandemie und der Tatsache, dass der Reisende möglicherweise nicht über sein Rücktrittsrecht informiert wurde. Das spanische Gericht wurde daher aufgefordert, das Rücktrittsrecht des Reisenden von Amts wegen zu prüfen und ihm die Möglichkeit einzuräumen, es im laufenden Gerichtsverfahren geltend zu machen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Prüfung von Amts wegen nicht automatisch bedeutet, dass nationale Gerichte den gesamten Reisebetrag erstatten müssen. Stattdessen obliegt es den Reisenden, zu entscheiden, ob sie von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen möchten.

Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Reisende in außergewöhnlichen Umständen angemessen geschützt sind und ihre Rechte wahrnehmen können, ohne zusätzliche Gebühren zahlen zu müssen. Es unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung der Pauschalreiserichtlinie und trägt dazu bei, das Vertrauen der Verbraucher in den Reisesektor zu stärken.

EuGH, Urteil C-83/22 vom 14. September 2023


Kommentar:

Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte im Bereich des Pauschalreiserechts, insbesondere in Zeiten außergewöhnlicher Umstände wie der COVID-19-Pandemie. Es stellt sicher, dass Reisende angemessen geschützt und über ihre Rechte informiert werden, selbst wenn sie diese nicht aktiv ausüben. Dies ist ein positives Signal für Verbraucher und ein weiterer Schritt zur Schaffung fairer und transparenter Bedingungen im Reisesektor.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

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