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  • 23.09.2020 – Der Apotheker trägt das Risiko bei einer Retaxation
    23.09.2020 – Der Apotheker trägt das Risiko bei einer Retaxation
    Jeder Apotheker ist mehr oder weniger gezwungen, das leidige Thema Retaxationen irgendwie in den Griff zu bekommen. Ein Weg sind verbesserte interne Prüfabläufe, evtl. auch mit d...
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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Presse:


Rezeptfälschungen und andere Retaxkürzungen sind eine finanzielle Belastung für jeden Apothekenbetrieb

Der Apotheker trägt das Risiko bei einer Retaxation


Karlsruhe - Jeder Apotheker ist mehr oder weniger gezwungen, das leidige Thema Retaxationen irgendwie in den Griff zu bekommen. Ein Weg sind verbesserte interne Prüfabläufe, evtl. auch mit dem Einsatz von Geräten und Software, die helfen, zumindest einfache Formfehler als Ursache für Retaxationen frühzeitig zu erkennen und auszuschließen. Einen weiteren Ansatz, um als Apotheker bei Retaxschäden auf der ‚sicheren Seite‘ zu sein, hat jetzt die ApoRisk GmbH aus Karlsruhe entwickelt. Der spezialisierte Nischenmakler bietet ein weitestgehendes Versicherungskonzept an, mit dem Vermögensschäden aufgrund von Retaxationen aufgefangen werden können.


Machen ApothekerInnen bei der Ausgabe von Arzneimitteln Fehler, kann die Krankenkasse im Rahmen der sogenannten Retaxation die Zahlung für das Arzneimittel nachträglich kürzen bzw. auch komplett auf Null setzen. Die Gründe für die Auslösung dieses Regressverfahrens der gesetzlichen Krankenkassen gegen Apotheker sind vielfältig (Rabattverträge nicht beachtet, reine Formfehler, etc.) und es wird sicher keine Apotheke geben, die davon verschont geblieben wäre. Retaxationen kosten Arbeit, Zeit und Geld und der entstandene Vermögensschaden konnte bisher von den Apotheken so gut wie nicht versichert werden.

Fachanwälte zählen Retaxationen zu der kompliziertesten Materie des gesamten deutschen Rechtes. Trotzdem legen die Apotheker laut Untersuchungen in den weitaus meisten Fällen Einspruch gegen eine Retaxation ein, was vor allem bei hochpreisigen Arzneimitteln angebracht ist. Eigentlich sollten Retaxationen aufgrund von reinen Formfehlern mit der Neuregelung des Rahmenvertrages zur Arzneimittelversorgung vom Juni 2016 der Vergangenheit angehören. Das ist aber offensichtlich nicht der Fall, wie das Urteil des Sozialgerichts Nordhausen von 2020 belegt. Das Gericht beschied, dass die Kasse eine Ermessensentscheidung treffen muss, das heißt, sie muss erklären, warum sie am Null-Retax festhält, obwohl ihr kein wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist und der Patient richtig versorgt wurde. Gegenstand der Auseinandersetzung war ein BtM-Rezept, auf dem das „A“ fehlte, obwohl auf ärztliche Anordnung die Höchstmenge überschritten wurde.


Viele Unaufmerksamkeiten und ‚Vergehen‘ in der Apotheke führen zu Retaxierungen

Eine Retaxation kann durch viele weitere „Vergehen“ des Apothekers ausgelöst werden. Und selbst wenn ein Fehler primär bei den Ärzten liegt, wird oft die Apotheke bestraft. Wichtigste Gründe neben Formfehlern sind die Nichtbeachtung von Arzneimittel-Rabattverträgen, die eine Krankenkasse mit bestimmten Herstellern ausgehandelt hat oder eine Fehlabgabe im Rahmen der aut-idem-Verordnung. Das heißt, in aller Regel erhält der Patient durchaus das richtige Medikament, der Krankenkasse entstehen aber keine oder geringere Kosten, obwohl die Leistung erbracht wurde.

Eine Retaxation kommt zum Beispiel in Betracht:

  • wenn es an einer formal richtigen ärztlichen Verordnung mangelt, also ein unvollständiges oder falsch ausgestelltes Rezept vorliegt (z.B. eine fehlende Arztunterschrift, Gültigkeitsüberschreitungen, aut-idem-Kreuz übersehen, etc.)
  • wegen versehentlicher Abgabe eines nicht als preisgünstig geltenden Reimports oder Generikums
  • wegen einer Reihe möglicher Gesetzesverstöße im Zusammenhang mit der Arzneimittelversorgung (z.B. nicht im Leistungskatalog der GKV erfasst, Bestimmungen des Arzneimittelliefervertrags nicht beachtet, etc.)
  • bei einer fehlenden Gebrauchsanweisung auf dem Rezeptur-Rezept
  • aufgrund einer Rezeptfälschung, die der Apotheker hätte erkennen müssen
  • und wegen unzähliger weiterer Gründe, deren Aufzählung den Rahmen hier sprengen würde


Vermögensschäden durch Retaxierungen wurden bisher bereits von ApoRisk in ihren Konzepten moderner Apothekenversicherungen in begrenzter Form berücksichtigt. Als
Option kann diese Absicherung aber jetzt entscheidend erhöht werden. In der Allgefahrenversicherung PharmaRisk ist zum Beispiel eine Versicherungsleistung von 60000,-- € mit einem Pauschal-Beitrag von 650,-- € versichert und das umsatzunabhängig und inklusive der Filialen. Dieser Versicherungsschutz kann individuell einzelvertraglich erweitert werden.

Eine Schadensregulierung erfolgt bei jeder Null-Retaxation, Absetzung oder Erstattungsminderung durch die Krankenkasse oder einem beauftragten Retaxunternehmen/Rezeptprüfungsunternehmen. Voraussetzung: es muss ein Fehler durch einen Apothekenmitarbeiter vorliegen und von ihm schriftlich eingestanden werden (gültig für alle Rezeptarten und Praxisbedarfsrezepte). Ein Fehler im Sinne des vorherigen Satzes sind auch durch Apothekenmitarbeiter übersehene Fehler, die beim Ausfüllen des Rezeptes durch Arzt/Praxis/Klinik entstanden sind.


Entscheidend sind die garantierten Leistungen einer Versicherungspolice

Moderne Apothekenversicherungen, wie die Policen der ApoRisk GmbH, besitzen mit einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflicht von 30 Mill. und einer Sachsubstanz- bzw. Werteversicherung von generell 5 Mill. nicht nur hohe Deckungssummen. Der Makler sichert zusätzlich z.B. in der Allgefahrenversicherung PharmaRisk-Police mit der Bestandsgarantie, der Beste-Leistungs-Garantie und der Beste-Marktpreis-Garantie ein Leistungsniveau zu, das nach Geschäftsführer Arslan Günder in Deutschland momentan seinesgleichen sucht.

Die Bestandsgarantie hält vertraglich fest, dass alle Leistungen eines Vorversicherers übernommen werden, unabhängig von welcher Versicherung der Kunde zu ApoRisk stößt. Die Beste-Leistungs-Garantie sichert zu, dass auch in Zukunft Leistungen eines anderen Versicherers am deutschen Markt, die über den Umfang der versicherten Gefahren und Schäden in der PharmaRisk-Familie hinausgehen, berücksichtigt werden. Die Beste-Marktpreis-Garantie beinhaltet, dass bei einem preisgünstigeren, vergleichbaren Angebot eines anderen Anbieters, die Preisdifferenz von ApoRisk getragen wird.



Über ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler, der sich auf die Bedürfnisse der Apotheker und ihrer Mitarbeiter spezialisiert hat. Das Maklerunternehmen arbeitet nach modernem Direktkonzept über ein aufwendig gestaltetes Internetportal ( www.aporisk.de / www.pharmarisk.de ), verbunden mit einen Beratungsservice unter kostenloser Infohotline (Tel.: 0800. 919 0000) und kostenlosem Fax (0800. 919 6666). Das Internetportal bietet nicht nur detaillierte Informationen zu Wirtschafts- und Versicherungsfragen, sondern unter ‚Aktuell’ auch eine Übersicht der wichtigsten Branchenmeldungen aus dem gesamten Gesundheitsbereich.                                  

Der Wegfall aufwendiger Vertriebsstrukturen schont die Kosten und kommt den Policen zugute. Als Makler ist ApoRisk zudem unabhängig von bestimmten Versicherungsunternehmen und kann somit alle Versicherer auf den Prüfstand stellen. Mithilfe ausgefeilter Software wird dann aus allen am Markt verfügbaren Policen ein optimales, individuell auf die Bedürfnisse abgestimmtes Angebot erstellt. Das heißt, die Beratung beschränkt sich nicht nur auf Produkte, sondern hat die tatsächlichen Risiken im Blick.

Das individuelle Angebot kann bei Bedarf alle in der Apotheke auftretenden Geschäfts- und Privatrisiken sowohl für den Apotheker wie für seine Mitarbeiter einbeziehen. Die Allgefahren-Apothekenversicherung PharmaRisk ist zum Beispiel ein möglicher Ansatz zu einer umfassenden Geschäftsversicherung, die in einer Police die wichtigsten Risiken des Apothekenbetriebs abdeckt  (Deckungsübersicht:
https://pharmarisk.de/apothekenversicherung-checkliste-pharmarisk), angefangen von der Betriebshaftpflicht und weiteren Haftungsansprüchen Dritter bis zu Sachsubstanzschäden und Ertragsausfälle infolge Betriebsunterbrechung. Diese Zusammenfassung der Apothekenrisiken in einem Vertrag spart ebenfalls Zeit und Kosten: eine Versicherung gegen viele Risiken, ein Ansprechpartner und eine einfache Berechnung des Beitrages. Genauso umfangreich ist eine Risikoabdeckung auf der privaten Seite möglich von Gesundheit über Vorsorge und Sicherheit bis zu den Finanzen. Für die Mitglieder namhafter Standesorganisationen bietet ApoRisk außerdem besondere Leistungen und Tarife an, die nur im Rahmen einer derartigen Solidargemeinschaft der Apotheker möglich sind.

 

Dokument öffnen» Die Pressemitteilung

 

Pressekontakt:

Paul Vermeehren
Freier Fachjournalist

Redaktionsbüro
Postfach 410 803
76208 Karlsruhe

Tel.:    0721 40 3000
Fax:    0322 237 575 78
Mobil:  0178  90 411 49   
E-Mail: paul_vermeehren@web.de

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