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  • 13.01.2025 – Echtzeit-Überweisungen: Risiko für Apotheken
    13.01.2025 – Echtzeit-Überweisungen: Risiko für Apotheken
    Wie Prävention und Vertrauensschadenversicherungen vor finanziellen Schäden schützen. Echtzeit-Überweisungen revolutionieren den Zahlungsverkehr, doch sie bergen erhebliche ...
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hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Presse:


Wie Prävention und Vertrauensschadenversicherungen vor finanziellen Schäden schützen

Echtzeit-Überweisungen: Risiko für Apotheken

 

13. Januar 2025

Echtzeit-Überweisungen revolutionieren den Zahlungsverkehr, doch sie bergen erhebliche Risiken – insbesondere für Apothekenbetreiber, die täglich mit hohen Geldbeträgen und sensiblen Daten umgehen. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankenthal verdeutlicht: Im Falle eines Betrugs, bei dem Kunden grob fahrlässig handeln, übernehmen Banken keine Haftung. Für Apotheken bedeutet dies, dass Prävention und Sicherheitsvorkehrungen oberste Priorität haben müssen. Welche Rolle Schulungen, technische Maßnahmen und Vertrauensschadenversicherungen dabei spielen, wird in dieser Pressemitteilung detailliert beleuchtet.


Die zunehmende Digitalisierung im Zahlungsverkehr stellt Apothekenbetreiber vor neue Risiken. Besonders Echtzeit-Überweisungen, die schnelle und effiziente Transaktionen ermöglichen, bieten Kriminellen eine Angriffsfläche für betrügerische Aktivitäten. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankenthal (Az. 7 O 154/24) verdeutlicht die Problematik: Kunden, die Opfer eines Betrugs wurden und ihre Zugangsdaten preisgaben, können keinen Schadensersatz von ihrer Bank erwarten. Dies gilt auch dann, wenn der Betrug sofort bemerkt und das Konto gesperrt wird.

Für Apotheken, die auf Echtzeit-Überweisungen für Warenbestellungen oder Gehaltszahlungen setzen, sind klare Sicherheitsvorkehrungen essenziell. Der Zahlungsvorgang bei Echtzeit-Überweisungen ist unwiderruflich, sobald er autorisiert wurde. Das Urteil zeigt, dass Banken nur bei Täuschungsverdacht eingreifen müssen, was für Unternehmen bedeutet, dass sie ihre Zahlungsprozesse noch stärker absichern müssen.

Apothekenbetreiber stehen zudem vor der Herausforderung, nicht nur ihre eigenen Sicherheitsstandards zu gewährleisten, sondern auch Mitarbeiter zu schulen, da Social-Engineering-Angriffe zunehmend erfolgreich sind. Phishing-Nachrichten oder gefälschte Anfragen könnten dazu führen, dass Mitarbeitende unbewusst Zugriff auf Online-Banking-Daten gewähren. Dies kann hohe finanzielle Verluste nach sich ziehen, die den laufenden Betrieb gefährden.

Eine Vertrauensschadenversicherung bietet in solchen Fällen einen wichtigen Schutz. Sie deckt Schäden ab, die durch betrügerische Handlungen von Mitarbeitenden oder externen Dritten entstehen, und gewinnt angesichts der zunehmenden Cyberrisiken für Apotheken an Bedeutung. In Kombination mit Präventionsmaßnahmen wie regelmäßigen Schulungen, der Einführung von Zwei-Faktor-Authentifizierung und klar definierten Prozessen für Zahlungsautorisierungen können finanzielle Schäden minimiert werden.

Apothekenbetreiber sollten sich der Risiken bewusst sein und eine umfassende Absicherung in ihre Betriebsstrategie integrieren, um nicht nur den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, sondern auch das Vertrauen der Kunden zu bewahren.

 

Kommentar:

Das Urteil des Landgerichts Frankenthal wirft ein Schlaglicht auf die Sicherheitsrisiken digitaler Zahlungsprozesse – eine Thematik, die gerade für Apotheken von besonderer Relevanz ist. Die Digitalisierung bringt nicht nur Effizienz, sondern auch Verantwortung mit sich. Apotheken sind aufgrund ihrer sensiblen Daten und hohen Geldflüsse ein attraktives Ziel für Betrüger. Dies verlangt von Betreibern ein hohes Maß an Wachsamkeit und Präventionsbereitschaft.

Eine Vertrauensschadenversicherung ist in diesem Kontext keine optionale Ergänzung, sondern ein essenzieller Baustein des Risikomanagements. Sie bietet finanzielle Sicherheit, wenn ein Betrug trotz aller Vorsichtsmaßnahmen erfolgreich ist, und schützt damit den Betrieb vor existenzbedrohenden Konsequenzen. Doch eine Versicherung allein reicht nicht aus: Betreiber müssen in der Prävention aktiv werden.

Regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden zu den neuesten Betrugsmaschen und eine klare Strukturierung von Zahlungsprozessen sind unverzichtbar. Apotheken sollten außerdem auf moderne Sicherheitstechnologien setzen, darunter Zwei-Faktor-Authentifizierung und die regelmäßige Überprüfung der IT-Infrastruktur. Nur durch ein Zusammenspiel von technischer Absicherung, präventiver Schulung und finanzieller Vorsorge können Apotheken den zunehmenden digitalen Gefahren effektiv begegnen.

Das Urteil sollte als Anlass genommen werden, die eigenen Sicherheitsstandards kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Denn in einer zunehmend digitalen Welt liegt der beste Schutz gegen Betrug in einer vorausschauenden und umfassenden Sicherheitsstrategie. Apothekenbetreiber müssen diese Verantwortung aktiv wahrnehmen, um nicht nur ihre finanziellen Interessen, sondern auch die Versorgungssicherheit ihrer Patienten zu schützen.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

 

 

Für weitere Informationen:

Seyfettin Günder
Firmenkunden

0721. 95789774
sg@aporisk.de

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

 

Disclaimer

Diese Pressemitteilung ist nur für journalistische Zwecke gedacht. Die Nutzung der Informationen zu werblichen oder kommerziellen Zwecken bedarf der Zustimmung der Aporisk GmbH. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Änderungen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

Aporisk GmbH, Karlsruhe, Deutschland. Alle Rechte vorbehalten.

 

 

Über Aporisk

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

 

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