ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf X
  • 26.05.2025 – Datenrisiken neu bewerten, Apothekenstrukturen absichern, Versicherungsbedarf realisieren
    26.05.2025 – Datenrisiken neu bewerten, Apothekenstrukturen absichern, Versicherungsbedarf realisieren
    Wie das DSGVO-Urteil des Bundesarbeitsgerichts neue Maßstäbe setzt, welche Anforderungen sich für Apothekenbetriebe ergeben und warum digitale Versicherungslösungen jetzt zur P...
  • Alle Meldungen
    Alle Meldungen
    ApoRisk® Nachrichten | Wir bringen Sie auf den neuesten Stand!

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Presse:


Wie das DSGVO-Urteil des Bundesarbeitsgerichts neue Maßstäbe setzt, welche Anforderungen sich für Apothekenbetriebe ergeben und warum digitale Versicherungslösungen jetzt zur Pflichtausstattung gehören

Datenrisiken neu bewerten, Apothekenstrukturen absichern, Versicherungsbedarf realisieren

 

26. Mai 2025

Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil zu unzulässiger Datenweitergabe im Rahmen eines Softwaretests ein deutliches Signal gesetzt: Schon der begrenzte Kontrollverlust über Mitarbeiterdaten begründet einen immateriellen Schadenersatzanspruch. Für Apotheken bedeutet das eine neue Haftungsrealität bei interner Datenverarbeitung – mit unmittelbaren Folgen für den digitalen Betrieb, die betriebsorganisatorische Verantwortung und den wirtschaftlichen Schutz vor Vermögensschäden. Cyber- und Vertrauensschadenversicherungen werden so zu einem tragenden Teil betrieblicher Absicherungsstrategien.


Der achte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat mit einem Urteil vom 8. Mai 2025 die Durchsetzbarkeit datenschutzrechtlicher Ansprüche neu justiert. Im Zentrum stand die unerlaubte Weitergabe sensibler Personaldaten im Rahmen eines internen Softwaretests – der Fall endete mit einem zugesprochenen Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO. Die Brisanz des Falls liegt nicht im Betrag von 200 Euro, sondern in der Feststellung: Ein bloßer Kontrollverlust über personenbezogene Informationen kann bereits als immaterieller Schaden gewertet werden – mit unmittelbaren Konsequenzen für Apothekenbetriebe im Arbeitsalltag.

Die Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten, sei es im Rahmen von Dienstplänen, Fortbildungsdokumentationen oder cloudbasierten Personalsystemen, stellt für Apotheken ein permanentes Haftungsfeld dar. Das BAG-Urteil orientiert sich an der EuGH-Entscheidung vom Dezember 2024, nach der für einen datenschutzrechtlichen Schaden keine Vermögenseinbuße mehr erforderlich ist. Bereits die nicht autorisierte Nutzung realer Beschäftigtendaten im Rahmen einer Testumgebung reicht aus, um eine Ersatzpflicht auszulösen – selbst wenn diese intern und konzernbezogen erfolgt.

Für Apotheken entstehen daraus konkrete Handlungsnotwendigkeiten: Datenschutz ist nicht mehr rein technisch oder verwaltungstechnisch zu begreifen, sondern als haftungsrelevante Arbeitgeberverantwortung. Jegliche Form von Datenverarbeitung – insbesondere mit Bezug auf Beschäftigte – bedarf einer klaren rechtlichen Grundlage. Betriebsvereinbarungen sind bindend auszulegen. Gleichzeitig zeigt das Urteil, dass technische Fehler, menschliche Nachlässigkeit oder unklare Zuständigkeiten auch ohne konkrete Schadenshöhe zu finanziellen Folgen führen können.

Um sich gegen diese Risiken abzusichern, reichen herkömmliche Haftpflichtlösungen nicht aus. In der Folge rücken zwei Versicherungstypen in den Fokus: die Cyberversicherung und die Vertrauensschadenversicherung. Erstere schützt Apothekenbetriebe vor Schäden durch Datenlecks, Systemausfälle oder externe Angriffe auf digitale Infrastrukturen. Die Vertrauensschadenversicherung hingegen deckt interne Vermögensschäden ab – etwa durch unautorisierte Datenweitergabe, fehlerhafte Verarbeitung oder Missbrauch von Zugriffsrechten durch Mitarbeiter oder Dritte.

Diese Policen werden zunehmend zu strukturellen Schutzinstrumenten. Apothekeninhaber stehen in der Verantwortung, ihre digitalen Schnittstellen zu überprüfen, interne Arbeitsanweisungen zu überarbeiten und rechtssichere Verfahrensanweisungen für die Datenverarbeitung zu etablieren. Die neue Rechtsprechung zwingt dazu, sowohl technisch als auch haftungsrechtlich robuste Strukturen zu schaffen.

„Datenschutz wird damit zur Kernfrage der Betriebsführung“, erklärt Dr. Johanna Lüders, Juristin für Apothekenrecht. „Das BAG schafft mit seinem Urteil Klarheit: Auch ohne wirtschaftlichen Schaden besteht ein einklagbares Risiko. Gerade Apotheken mit sensiblen Mitarbeiter- und Patientendaten brauchen jetzt wirksame Kontrollsysteme und ergänzenden Versicherungsschutz.“

Das Urteil verändert nicht nur das arbeitsrechtliche Klima, sondern bringt Apotheken in eine neue Pflichtlage: Datenschutz muss strukturell gedacht und wirtschaftlich abgesichert werden – durch rechtssichere Betriebsvereinbarungen, durch betriebsinterne Compliance und durch passgenaue Versicherungsinstrumente, die den digitalen Apothekenbetrieb rechtlich wie finanziell schützen.

 

Redaktionelle Einordnung

Diese Pressemitteilung dient der öffentlichen Information über neue rechtliche Entwicklungen im Bereich Datenschutz und Haftung im Apothekenwesen. Sie richtet sich an Apothekeninhaber, Kammern, Verbände, Berufsrechtler und Anbieter betrieblicher Versicherungslösungen. Ziel ist die sachliche Darstellung der rechtlichen Lage sowie die Aufklärung über strukturelle Anforderungen an den Datenschutz und die unternehmerische Risikovorsorge im Gesundheitssektor.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

 

 

Für weitere Informationen:

Seyfettin Günder
Firmenkunden

0721. 95789774
sg@aporisk.de

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

 

Disclaimer

Diese Pressemitteilung ist nur für journalistische Zwecke gedacht. Die Nutzung der Informationen zu werblichen oder kommerziellen Zwecken bedarf der Zustimmung der Aporisk GmbH. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Änderungen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

Aporisk GmbH, Karlsruhe, Deutschland. Alle Rechte vorbehalten.

 

 

Über Aporisk

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

 

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe

E-Mail: info@aporisk.de
Internet: www.aporisk.de

Telefon +49 (0) 721. 16 10 66-0
Telefax +49 (0) 721. 16 10 66-20 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Allgefahrenschutz online berechnen und beantragen

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken