Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Sozialgericht Berlin klärt Verbindung zwischen Gewaltverletzungen und Arbeitsunfall
25. August 2023
Die Frage, ob Verletzungen infolge von Gewalt während einer Betriebsfahrt als Arbeitsunfall gelten, wurde in einem wegweisenden Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 16. Februar 2023 (Aktenzeichen: S 98 U 50/21) eingehend behandelt. Dieses Urteil wirft ein klares Licht auf die komplexen Aspekte der gesetzlichen Unfallversicherung und unterstreicht die Bedeutung einer klaren Regelung für solche Fälle.
Im betreffenden Fall wurde ein Individuum während einer Betriebsfahrt Opfer eines gewaltsamen Angriffs und erlitt dabei ernsthafte Verletzungen. Der zentrale Streitpunkt drehte sich um die Frage, ob diese Verletzungen als Arbeitsunfall eingestuft werden können, und somit unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen sollten. Das Sozialgericht Berlin entschied zugunsten des Verletzten und erklärte den gewalttätigen Vorfall während der Betriebsfahrt als klaren Arbeitsunfall.
Experten betonen, dass die Klassifizierung von Verletzungen, die infolge von Gewalt während einer Betriebsfahrt auftreten, oft eine komplexe Angelegenheit ist, die von den spezifischen Umständen des Einzelfalls abhängt. Diese Fälle können vielschichtig sein, da eine Vielzahl von Faktoren - darunter der Ort des Vorfalls, der Zeitpunkt und der Bezug zur beruflichen Tätigkeit - Berücksichtigung finden müssen. Das jüngste Urteil des Sozialgerichts Berlin trägt zur Klärung dieser Frage bei und verdeutlicht, dass selbst Verletzungen, die während betrieblicher Aktivitäten infolge von Gewalt auftreten, unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen können.
Die Sensibilisierung für die Möglichkeiten und Bedingungen der gesetzlichen Unfallversicherung ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber von großer Bedeutung. In Situationen, in denen Verletzungen im Zusammenhang mit betrieblichen Aktivitäten auftreten - dazu gehören auch Betriebsfahrten - ist es entscheidend, eine sorgfältige Prüfung und Beratung in Anspruch zu nehmen, um angemessenen Versicherungsschutz sicherzustellen.
Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist
Pressekontakt:
Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de
Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.
ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
E-Mail: info@aporisk.de
Internet: www.aporisk.de
Telefon +49 (0) 721. 16 10 66-0
Telefax +49 (0) 721. 16 10 66-20
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.