Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Gerechtigkeit siegt: Apotheker erhalten Schutz vor ungerechtfertigter Ablehnung
19. September 2023
Am 5. April 2023 fällte das Oberlandesgericht (OLG) ein Urteil (Aktenzeichen 5 U 43/22), das nicht nur die Berufsunfähigkeitsversicherungsbranche, sondern auch Apotheker und Apothekenbetreiber aufhorchen lässt. Dieses wegweisende Urteil beleuchtet die Verpflichtung von Berufsunfähigkeitsversicherern, auch dann zu zahlen, wenn Versicherte eine neue Tätigkeit im Betrieb aufnehmen, und bietet potenzielle Vorteile für die Zukunft der Apotheker.
In dem entschiedenen Fall stand ein Versicherungsnehmer vor gesundheitlichen Herausforderungen, die ihn zwingen sollten, seine bisherige berufliche Tätigkeit aufzugeben. Stattdessen nahm er eine leichtere Tätigkeit in einem Betrieb auf, die seinen gesundheitlichen Einschränkungen gerecht wurde. Der Berufsunfähigkeitsversicherer argumentierte, dass die neue Beschäftigung den Versicherten nicht mehr als berufsunfähig einstufe und somit keine Zahlungsverpflichtung mehr bestehe.
Das OLG widersprach dieser Ansicht und unterstrich, dass die Aufnahme einer neuen Tätigkeit im Betrieb nicht automatisch dazu führt, dass der Versicherer von seiner Zahlungsverpflichtung befreit ist. Entscheidend sei vielmehr die individuelle Beurteilung, die nicht allein auf die ausgeübte Tätigkeit, sondern auf die individuellen Fähigkeiten und gesundheitlichen Einschränkungen des Versicherten abzielt.
Die Bedeutung dieses Urteils für Apotheker und Apotheken liegt auf der Hand. Es schafft Rechtssicherheit und ermöglicht Apothekern, die aus gesundheitlichen Gründen ihre ursprüngliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können, dennoch im Betrieb tätig zu sein, ohne ihre Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsleistungen zu gefährden.
Dieses Urteil hebt die individuelle Prüfung jedes Berufsunfähigkeitsversicherungsanspruchs hervor und garantiert, dass die tatsächlichen gesundheitlichen Einschränkungen angemessen berücksichtigt werden. Apotheker können somit auf finanzielle Unterstützung zählen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern, wenn sie aufgrund von Gesundheitsproblemen ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
Insgesamt markiert dieses Urteil einen Meilenstein für die Fairness und Gerechtigkeit im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung, wovon auch Apotheker profitieren können. Es sollte als Präzedenzfall für ähnliche Fälle dienen und verdeutlicht die Bedeutung der individuellen Prüfung sowie den Schutz vor ungerechtfertigter Ablehnung von Leistungsansprüchen.
Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist
Pressekontakt:
Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de
Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.
ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
E-Mail: info@aporisk.de
Internet: www.aporisk.de
Telefon +49 (0) 721. 16 10 66-0
Telefax +49 (0) 721. 16 10 66-20
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.