ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf X
  • 07.02.2025 – Berufsunfähigkeit bei Apothekern – Streitpunkt Tätigkeit im Leistungsfall
    07.02.2025 – Berufsunfähigkeit bei Apothekern – Streitpunkt Tätigkeit im Leistungsfall
    Warum die zuletzt ausgeübte Tätigkeit entscheidend ist und welche Hürden Versicherer aufbauen Wann gilt ein Apotheker als berufsunfähig? Die Frage nach der maßgeblichen T...
  • Alle Meldungen
    Alle Meldungen
    ApoRisk® Nachrichten | Wir bringen Sie auf den neuesten Stand!

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Presse:


Warum die zuletzt ausgeübte Tätigkeit entscheidend ist und welche Hürden Versicherer aufbauen

Berufsunfähigkeit bei Apothekern – Streitpunkt Tätigkeit im Leistungsfall

 

07. Febuar 2025

Wann gilt ein Apotheker als berufsunfähig? Die Frage nach der maßgeblichen Tätigkeit im Leistungsfall sorgt immer wieder für Konflikte mit Versicherern. Besonders problematisch: Anpassungen der Arbeitsweise vor Eintritt der Berufsunfähigkeit und die Beweislast der Betroffenen. Selbstständige Apotheker stehen zusätzlich vor der Herausforderung, dass Versicherer Managementaufgaben als weiterhin ausübbar einstufen. Warum eine frühzeitige Dokumentation der eigenen Tätigkeit entscheidend ist und welche rechtlichen Aspekte dabei eine Rolle spielen – jetzt lesen!


Die Frage, welche berufliche Tätigkeit im Leistungsfall einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) maßgeblich ist, sorgt immer wieder für Streit zwischen Apothekern und Versicherern. Da der Beruf vielschichtige Aufgaben umfasst – von pharmazeutischer Beratung bis hin zur wirtschaftlichen Leitung – hängt die Bewertung der Berufsunfähigkeit nicht von der Berufsbezeichnung, sondern von der konkret ausgeübten Tätigkeit vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigungen ab.

Laut Versicherungsvertragsgesetz (§ 172 Abs. 2 VVG) gilt als berufsunfähig, wer seinen zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf infolge von Krankheit oder Kräfteverfall nicht mehr vollständig oder nur noch eingeschränkt ausüben kann. In der Praxis ist dies für Apotheker besonders relevant, da viele von ihnen in den Jahren vor dem Leistungsfall ihre Arbeitsweise schrittweise anpassen, um gesundheitliche Belastungen zu kompensieren. Dies birgt das Risiko, dass Versicherer versuchen, nicht mehr die ursprüngliche, sondern die angepasste Tätigkeit als Vergleichsmaßstab heranzuziehen.

Ein weiteres Problem ergibt sich für selbstständige Apotheker, die neben ihrer pharmazeutischen Tätigkeit auch betriebswirtschaftliche und organisatorische Aufgaben wahrnehmen. Versicherer argumentieren häufig, dass trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterhin Managementaufgaben delegiert werden könnten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch entschieden, dass nicht darauf abgestellt werden darf, ob einzelne Aufgaben delegierbar sind, sondern ob die konkrete berufliche Tätigkeit in der bisherigen Form weiter ausgeübt werden kann.

Erschwerend kommt hinzu, dass Versicherungsnehmer in der Beweispflicht stehen. Sie müssen detailliert nachweisen, welche Aufgaben sie vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeführt haben und in welchem Umfang diese durch die Erkrankung beeinträchtigt werden. In vielen Fällen verlangen Versicherer umfangreiche Dokumentationen, darunter ärztliche Atteste, betriebswirtschaftliche Unterlagen und detaillierte Tätigkeitsnachweise. Die dadurch entstehenden Verzögerungen in der Leistungsprüfung können besonders für selbstständige Apotheker existenzielle Konsequenzen haben, wenn während der Wartezeit keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.


Kommentar:

Die Leistungsprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung stellt für Apotheker eine große Herausforderung dar. Obwohl der BGH klargestellt hat, dass die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit maßgeblich ist, versuchen Versicherer häufig, Anpassungen der Berufsausübung als neue Bezugsgröße festzulegen. Dies ist besonders problematisch bei schleichenden Erkrankungen, bei denen die Betroffenen ihre Arbeitsweise anpassen, um weiterhin berufstätig zu bleiben. Wird dieser Anpassungsprozess gegen sie ausgelegt, kann dies dazu führen, dass die BU-Leistung verweigert wird.

Für selbstständige Apotheker ist zudem die Argumentation der Versicherer, dass delegierbare Aufgaben weiterhin ausgeübt werden könnten, eine problematische Hürde. In der Praxis ist die persönliche Anwesenheit des Inhabers in vielen Apotheken unerlässlich, sei es in der Kundenberatung oder in der betriebswirtschaftlichen Führung. Der Versuch, Berufsunfähigkeit auf reine Managementaufgaben zu reduzieren, entspricht nicht der Realität vieler Apothekenbetriebe.

Ein weiteres zentrales Problem ist die Beweislast. Die detaillierten Anforderungen, die Versicherer an Nachweise stellen, führen dazu, dass viele Apotheker ohne professionelle Unterstützung in langwierige Auseinandersetzungen geraten. Dies kann gravierende wirtschaftliche Folgen haben, insbesondere wenn keine finanziellen Reserven vorhanden sind, um die Wartezeit zu überbrücken.

Die beste Strategie für Apotheker ist daher eine frühzeitige und umfassende Dokumentation ihrer beruflichen Tätigkeit. Wer bereits im gesunden Zustand festhält, welche Aufgaben er regelmäßig wahrnimmt, kann im Leistungsfall auf eine belastbare Grundlage zurückgreifen. In einer Branche, in der gesundheitliche Belastungen oft unterschätzt werden, ist eine vorausschauende Absicherung der beste Schutz vor finanziellen Risiken.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

 

 

Für weitere Informationen:

Seyfettin Günder
Firmenkunden

0721. 95789774
sg@aporisk.de

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

 

Disclaimer

Diese Pressemitteilung ist nur für journalistische Zwecke gedacht. Die Nutzung der Informationen zu werblichen oder kommerziellen Zwecken bedarf der Zustimmung der Aporisk GmbH. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Änderungen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

Aporisk GmbH, Karlsruhe, Deutschland. Alle Rechte vorbehalten.

 

 

Über Aporisk

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

 

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe

E-Mail: info@aporisk.de
Internet: www.aporisk.de

Telefon +49 (0) 721. 16 10 66-0
Telefax +49 (0) 721. 16 10 66-20 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Allgefahrenschutz online berechnen und beantragen

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken