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  • 24.03.2025 – Apothekerhaftung: Ein Fall von Verantwortung
    24.03.2025 – Apothekerhaftung: Ein Fall von Verantwortung
    Die essenzielle Rolle der Sorgfaltspflicht In der Welt der medizinischen Versorgung stehen Apotheker an vorderster Front, wenn es um die Sicherheit und Genauigkeit der Arzneimit...
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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Presse:


Die essenzielle Rolle der Sorgfaltspflicht

Apothekerhaftung: Ein Fall von Verantwortung

 

24. März 2025

In der Welt der medizinischen Versorgung stehen Apotheker an vorderster Front, wenn es um die Sicherheit und Genauigkeit der Arzneimittelabgabe geht. Ein kritischer Blick auf ihre entscheidende Rolle und die rechtlichen Herausforderungen, denen sie gegenüberstehen, beleuchtet ein bedeutendes Gerichtsurteil und seine Auswirkungen auf die Praxis. Erfahren Sie, wie Apothekenbetreiber sich und ihre Teams durch spezifische Versicherungen schützen können und warum eine sorgfältige Prüfung von Verschreibungen mehr als nur eine berufliche Verpflichtung ist – sie ist ein zentraler Pfeiler der Patientensicherheit.


In der komplexen Verkettung der Arzneimittelversorgung steht der Apotheker oft als letzte entscheidende Kontrollinstanz zwischen Verschreibung und Patient. Eine hohe Verantwortung lastet auf ihren Schultern, die sowohl berufsständisch als auch rechtlich tiefgreifende Folgen nach sich ziehen kann, sollte es zu Fehlern kommen.

Ein bemerkenswerter Fall, der die Tragweite der Verantwortung von Apothekern unterstreicht, stammt aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln im Jahr 2013. Hier wurde aufgrund eines Verschreibungsfehlers ein Säugling mit einem schweren Herzfehler einer gefährlich hohen Medikamentendosis ausgesetzt. Aufgrund eines Versehen wurden dem Kind statt der vorgesehenen Medikamententropfen fälschlicherweise Tabletten ausgehändigt, was zu einem Herzstillstand führte.

Dieser Vorfall betont die Notwendigkeit, dass Apotheker Verschreibungen besonders sorgfältig prüfen. Das Gerichtsurteil führt eine Beweislastumkehr ein, wodurch die medizinischen Fachkräfte nachweisen müssen, dass ein Schaden nicht durch Medikationsfehler entstanden ist. Diese richtungsweisende Entscheidung hat tiefgreifende Implikationen für die Praxis und bestätigt die kritische Rolle der Apotheker bei der Gewährleistung der Patientensicherheit.

 

Kommentar: Ein stärkeres Sicherheitsnetz für Apotheker und Patienten

Die Apotheker tragen eine immense Verantwortung, und der Fall aus Köln macht deutlich, dass jede Verschreibung eine potenzielle Gefahr bergen kann. Das Urteil sollte alle Beteiligten im Gesundheitswesen dazu anhalten, die Patientensicherheit stets an erste Stelle zu setzen. Es reicht nicht aus, nur die formalen Aspekte einer Verschreibung zu überprüfen. Apotheker müssen ihr Fachwissen und ihre Urteilsfähigkeit voll einsetzen, um Fehler zu erkennen und zu vermeiden.

Die Einführung der Beweislastumkehr mag zunächst als zusätzliche Belastung wahrgenommen werden, aber sie kann auch als Ansporn dienen, die Sorgfalt und Präzision in der pharmazeutischen Praxis zu steigern. Dies trägt dazu bei, das Vertrauen in Apotheken zu festigen und die Qualität der Patientenversorgung kontinuierlich zu verbessern. In einem Gesundheitssystem, in dem der Fehler eines Einzelnen verheerende Folgen haben kann, ist eine gründliche Überprüfung von Verschreibungen unerlässlich.


Was Apothekenbetreiber beachten müssen

Für Apothekenbetreiber ist es essentiell, sicherzustellen, dass ihre Einrichtungen und das Personal stets die höchsten Standards der Präzision und Sorgfalt anwenden. Eine spezifische Berufshaftpflichtversicherung, die sowohl die Apothekeninhaber als auch die angestellten Apotheker abdeckt, ist dabei unerlässlich. Diese Versicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird jedoch aufgrund der berufsständischen Regelungen dringend empfohlen, um finanzielle Risiken im Falle eines Haftungsanspruchs zu minimieren. Die Priorität einer solchen Versicherung sollte als eine grundlegende Säule der betrieblichen Risikomanagementstrategie betrachtet werden, die die professionelle Praxis schützt und die Fortführung der Geschäftstätigkeit sichert.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

 

 

Für weitere Informationen:

Seyfettin Günder
Firmenkunden

0721. 95789774
sg@aporisk.de

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

 

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Diese Pressemitteilung ist nur für journalistische Zwecke gedacht. Die Nutzung der Informationen zu werblichen oder kommerziellen Zwecken bedarf der Zustimmung der Aporisk GmbH. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Änderungen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

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Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

 

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