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  • 04.11.2024 – Apotheken: Keine Unfallversicherung bei Medikamenteneinnahme
    04.11.2024 – Apotheken: Keine Unfallversicherung bei Medikamenteneinnahme
    Gerichtsurteil hebt Verantwortung der Arbeitgeber hervor In einem wegweisenden Urteil hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass die gesetzliche Unfallvers...
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hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Presse:


Gerichtsurteil hebt Verantwortung der Arbeitgeber hervor

Apotheken: Keine Unfallversicherung bei Medikamenteneinnahme

 

04. November 2024

In einem wegweisenden Urteil hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht für Unfälle aufkommt, die während der Pause beim Holen von Medikamenten geschehen. Dieses Urteil betrifft insbesondere die Gesundheitsbranche und stellt wichtige Fragen zur Verantwortung von Arbeitgebern. Apothekenbetreiber sind gefordert, ihre Sicherheitsrichtlinien zu überprüfen und die Gruppenunfall-Versicherung als essenziellen Schutz für ihre Mitarbeiter zu stärken. Die Entscheidung wirft auch ein Licht auf die Notwendigkeit von Schulungen, um das Bewusstsein für Sicherheitsrisiken zu schärfen und Unfälle zu vermeiden.


Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht für Unfälle aufkommt, die während der Pause beim Holen von Medikamenten geschehen. Diese Entscheidung hat weitreichende Implikationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, insbesondere in der Gesundheitsbranche.

Im konkreten Fall war eine Näherin gestürzt, während sie von ihrem Auto zur Arbeitsstätte ging, um ihre vergessene Epilepsie-Tablette zu holen. Bei dem Sturz verletzte sie sich und zog sich einen Bruch des rechten Handgelenks zu. Die Berufsgenossenschaft lehnte es ab, den Vorfall als Arbeitsunfall anzuerkennen, was vom Sozialgericht Neuruppin in erster Instanz bestätigt wurde. Der 21. Senat des Landessozialgerichts stellte nun klar, dass die Einnahme von Medikamenten nicht zu den arbeitsrechtlichen Pflichten gehört und damit dem privaten Lebensbereich zuzuordnen ist.

Das Gericht argumentierte, dass die Einnahme der Epilepsie-Tabletten bis zum Ende der Schicht hätte warten können, ohne dass die Arbeitsfähigkeit der Näherin gefährdet gewesen wäre. Diese Sichtweise wurde durch ein ärztliches Gutachten untermauert, das bestätigte, dass ein bloßes Risiko eines Anfalls nicht ausreicht, um die Medikamenteneinnahme als betriebliche Pflicht zu qualifizieren. In anderen Fällen, wie dem Abholen von Brillen oder Schlüsseln, wo diese Gegenstände für die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erforderlich sind, besteht Versicherungsschutz, während die Einnahme von Medikamenten in der Freizeit als persönliche Verantwortung angesehen wird.

Für Apothekenbetreiber und andere Arbeitgeber in der Gesundheitsbranche ist es nun wichtiger denn je, die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Die Gruppenunfall-Versicherung spielt dabei eine zentrale Rolle. Diese Versicherung sollte nicht nur Unfälle während der regulären Arbeitszeit abdecken, sondern auch solche, die in Pausenzeiten oder während persönlicher Besorgungen auftreten können. Angesichts der Komplexität des Arbeitsalltags in Apotheken, in denen Mitarbeiter oft unter Druck stehen, müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter im Falle von Unfällen während Pausen angemessen geschützt sind.

Zusätzlich zur Überprüfung der Versicherungsrichtlinien sollten Apothekenbetreiber auch Schulungen anbieten, um das Bewusstsein für Sicherheitsfragen und die Bedeutung der richtigen Medikamenteneinnahme zu schärfen. Mitarbeiterschulungen können dazu beitragen, das Risiko von Unfällen zu minimieren und die Mitarbeiter über die richtige Handhabung von Medikamenten zu informieren, um sicherzustellen, dass sie während der Arbeitszeit nicht in Gefahr geraten.


Kommentar:

Dieses Urteil des Landessozialgerichts stellt einen wichtigen Schritt in der rechtlichen Klärung der Verantwortung von Arbeitgebern dar. Es macht deutlich, dass Arbeitnehmer in ihrer Freizeit nicht denselben Schutz genießen wie während der regulären Arbeitszeiten. Dies wirft grundlegende Fragen auf, wie Arbeitgeber die Sicherheit ihrer Mitarbeiter gewährleisten können, insbesondere in einem sensiblen Bereich wie der Apotheke, wo die Gesundheit an oberster Stelle steht. Apothekenbetreiber müssen proaktiv handeln und sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter im Falle von Unfällen während Pausen ausreichend abgesichert sind. Die Gruppenunfall-Versicherung sollte als wesentlicher Bestandteil der Mitarbeiterpolitik betrachtet werden, um eine umfassende Absicherung zu gewährleisten.

Darüber hinaus ist eine offene Kommunikation über Sicherheitsrisiken und die richtige Vorgehensweise bei der Einnahme von Medikamenten unerlässlich. Ein umfassendes Schulungsprogramm könnte nicht nur zur Verringerung von Unfällen beitragen, sondern auch das Vertrauen der Mitarbeiter in die Fürsorge ihrer Arbeitgeber stärken. In einer Zeit, in der die Gesundheitsbranche vor zahlreichen Herausforderungen steht, ist es unerlässlich, dass Arbeitgeber ihre Verantwortung ernst nehmen und die notwendigen Schritte ergreifen, um das Wohl ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Ein proaktiver Ansatz in Bezug auf die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter wird nicht nur rechtlichen Konflikten vorbeugen, sondern auch zur Schaffung eines positiven Arbeitsumfelds beitragen.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

 

 

Für weitere Informationen:

Seyfettin Günder
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0721. 95789774
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Telefon 0721. 16106610
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