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  • 04.04.2025 – Apotheken im Kampf gegen unlauteren Wettbewerb
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    Wettbewerbsverzerrung durch Online-Versandhandel rückt branchenspezifischen Rechtsschutz in den Mittelpunkt In einer richtungsweisenden Entscheidung hat das Landgericht Münche...
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hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Presse:


Wettbewerbsverzerrung durch Online-Versandhandel rückt branchenspezifischen Rechtsschutz in den Mittelpunkt

Apotheken im Kampf gegen unlauteren Wettbewerb

 

04. April 2025

In einer richtungsweisenden Entscheidung hat das Landgericht München II die Bedeutung des Wettbewerbsrechts für deutsche Apotheken hervorgehoben. Dieses Urteil unterstreicht die Notwendigkeit für Apotheken, sich durch spezialisierte Rechtsschutzversicherungen gegen die ungleichen Wettbewerbsbedingungen zu schützen, die durch internationale Online-Versandapotheken entstehen. Erfahren Sie, wie lokale Apotheken mit rechtlichen Herausforderungen umgehen und warum eine fundierte rechtliche Absicherung in diesem dynamischen Marktumfeld unerlässlich ist.


Das Urteil des Landgerichts München II, das einem Apotheker erlaubt, kritische Aussagen gegenüber Online-Versandapotheken zu tätigen, wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen, mit denen deutsche Apotheken konfrontiert sind. Dieses Urteil unterstreicht die dringende Notwendigkeit für eine fundierte rechtliche Absicherung durch branchenspezifische Rechtsschutzversicherungen, die das Wettbewerbsrecht umfassen.

Das Gericht erkannte die Meinungsfreiheit des Apothekers an und wies darauf hin, dass die von ihm kritisierten Geschäftspraktiken der Online-Versandapotheken aus den Niederlanden tatsächlich Wettbewerbsverzerrungen darstellen könnten. Diese Online-Apotheken profitieren von niedrigeren Mehrwertsteuersätzen und der Abwesenheit der Gewerbesteuer, was ihnen einen erheblichen Kostenvorteil gegenüber deutschen Apotheken verschafft. Solche steuerlichen Ungleichheiten schaffen eine unfaire Wettbewerbslage und fordern eine angepasste rechtliche Handhabung.

Wettbewerbsrecht, oft auch als Lauterkeitsrecht bezeichnet, spielt eine zentrale Rolle in der Sicherstellung fairer Geschäftspraktiken. Es schützt Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb und sorgt dafür, dass alle Marktteilnehmer unter gleichen Bedingungen agieren können. Für Apotheken, die sich im direkten Wettbewerb mit international agierenden Online-Plattformen befinden, ist eine präzise Kenntnis des Wettbewerbsrechts und dessen Durchsetzung daher unerlässlich.

"Die richtige Rechtsschutzversicherung schützt nicht nur vor den Kosten potenzieller Rechtsstreitigkeiten, sondern stellt auch sicher, dass Apotheken im Kampf gegen Wettbewerbsverzerrungen nicht alleine stehen", erklärt Seyfettin Günder, Versicherungsexperte. "Spezialisierte Rechtsberatungen durch die Versicherung bieten den Apothekenbetreibern die notwendige Unterstützung, um ihre Rechte aktiv durchzusetzen und ihre Position im Markt zu behaupten."

Die Erfahrungen zeigen, dass Versicherungen mit Fokus auf Wettbewerbsrecht Apotheken nicht nur vor hohen Kosten schützen, sondern auch einen entscheidenden Vorteil im Umgang mit komplexen rechtlichen Herausforderungen bieten. Diese Unterstützung ist besonders wertvoll in einer Branche, die sich ständig weiterentwickelt und auf die Einhaltung der Gesetze angewiesen ist.

 

Kommentar:

Das Urteil des Landgerichts München II markiert einen Wendepunkt für die deutsche Apothekenbranche. Es verdeutlicht, dass der Schutz durch Wettbewerbsrecht nicht nur eine formale Notwendigkeit, sondern eine strategische Ressource ist, die das Überleben und Gedeihen lokaler Apotheken sichert. Dieses Urteil sollte als Katalysator für alle Apotheken dienen, ihre rechtliche Vorsorge zu überdenken und zu stärken. In einem Markt, der von internationalen Herausforderungen und digitaler Transformation geprägt ist, ist es entscheidend, dass Apotheken ihre rechtlichen Grundlagen festigen, um eine faire und gesunde Wettbewerbsumgebung zu gewährleisten.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

 

 

Für weitere Informationen:

Seyfettin Günder
Firmenkunden

0721. 95789774
sg@aporisk.de

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

 

Disclaimer

Diese Pressemitteilung ist nur für journalistische Zwecke gedacht. Die Nutzung der Informationen zu werblichen oder kommerziellen Zwecken bedarf der Zustimmung der Aporisk GmbH. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Änderungen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

Aporisk GmbH, Karlsruhe, Deutschland. Alle Rechte vorbehalten.

 

 

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