ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 20.08.2023 – Anwaltliche Verpflichtungen: Haftungsrisiken für Apothekeninhaber im Blickpunkt
    20.08.2023 – Anwaltliche Verpflichtungen: Haftungsrisiken für Apothekeninhaber im Blickpunkt
    Wie das Urteil die Rolle von Anwälten als Berater von Apothekern und Unternehmensleitern beeinflusst - In einem wegweisenden Urteil (IX ZR 56/22) hat der Bundesgerichtshof jü...
  • Alle Meldungen
    Alle Meldungen
    ApoRisk® Nachrichten | Wir bringen Sie auf den neuesten Stand!

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Presse:


Wie das Urteil die Rolle von Anwälten als Berater von Apothekern und Unternehmensleitern beeinflusst

Anwaltliche Verpflichtungen: Haftungsrisiken für Apothekeninhaber im Blickpunkt

 

20. August 2023 

In einem wegweisenden Urteil (IX ZR 56/22) hat der Bundesgerichtshof jüngst die Verantwortung von Anwälten hervorgehoben, Geschäftsführer von Unternehmen vor möglicher persönlicher Haftung zu warnen, insbesondere in Zeiten drohender Insolvenz. Diese Entscheidung hat unmittelbare Implikationen für Apotheker und Geschäftsführer von Unternehmen und wirft ein Schlaglicht auf die essenzielle Rolle von Anwälten in der Unternehmensführung.


Das besagte Urteil entsprang einem Fall, in dem Geschäftsführer eines Unternehmens in finanziell prekärer Lage von ihren rechtlichen Beratern nicht angemessen über ihre potenzielle persönliche Haftung informiert wurden. Trotz klar absehbarer Insolvenz versäumten es die Anwälte, die Geschäftsführer auf die drohenden Haftungsrisiken hinzuweisen. Nach dem Eintritt der Insolvenz und dem Auftauchen der Haftigkeitsfrage entstanden rechtliche Auseinandersetzungen.

Der Bundesgerichtshof betont in diesem Kontext, dass Anwälte nicht nur dazu verpflichtet sind, Geschäftsführer über rechtliche Optionen zu belehren, sondern ebenfalls auf mögliche persönliche Haftungsgefahren hinzuweisen. Besonders in Szenarien der Insolvenz sollten Geschäftsführer sich ihrer persönlichen Verantwortung bewusst sein. Ein Versäumnis, derartige Warnungen auszusprechen, kann dazu führen, dass Anwälte für Schadensersatz haften.

Für Apotheker und andere Unternehmensleiter gewinnt dieses Urteil besondere Bedeutung, da es ihre Rolle in der Unternehmensführung hervorhebt. Es veranschaulicht, dass Anwälte nicht nur die juristischen Interessen ihrer Mandanten wahren, sondern auch einer moralischen und ethischen Pflicht zur umfassenden Beratung nachkommen müssen. Geschäftsführer sind aufgefordert, sich ihrer möglichen persönlichen Haftung bewusst zu sein und adäquate Maßnahmen zu ergreifen, um ungewollte rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Kommentar von Oliver Ponleroy, Fachjournalist:

"Dieses Urteil etabliert einen klaren Präzedenzfall für die Rolle der Anwälte in der Unternehmensführung. Es unterstreicht die Dringlichkeit der Beratung von Geschäftsführern, insbesondere wenn finanzielle Unsicherheiten und Insolvenzrisiken im Raum stehen. Es dient als eindringliche Erinnerung daran, wie zentral es ist, Geschäftsführer umfassend zu informieren, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können. Diese richtungsweisende Entscheidung trägt dazu bei, die Professionalität und Integrität der Rechtsberatung zu festigen und untermauert die bedeutende Funktion, die Anwälte in der Unterstützung von Unternehmen und Unternehmern spielen."

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

Über Aporisk

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

 

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe

E-Mail: info@aporisk.de
Internet: www.aporisk.de

Telefon +49 (0) 721. 16 10 66-0
Telefax +49 (0) 721. 16 10 66-20 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken