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  • 07.07.2025 – Retaxschutz, Fristüberschreitung, Rechtsschutz und Versicherung sichern Apotheken stabile Abläufe
    07.07.2025 – Retaxschutz, Fristüberschreitung, Rechtsschutz und Versicherung sichern Apotheken stabile Abläufe
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ApoRisk® Presse:


APOTHEKE | Pressemitteilung aktuell |

Retaxschutz, Fristüberschreitung, Rechtsschutz und Versicherung sichern Apotheken stabile Abläufe

 

Branchenspezifische Absicherung und rechtliche Rahmenbedingungen minimieren finanzielle Risiken durch konsequente Fristen- und Dokumentationskontrolle und gewährleisten eine verlässliche Arzneimittelversorgung

Presseinformation – Apotheken-News von heute

Die 28-Tage-Frist bei Arzneimittelverordnungen ist ein zentraler Punkt der Apothekenabrechnung, der immer wieder zu Retaxationen führt. Ein gesetzlicher Drei-Tage-Puffer schützt Apotheken vor Kürzungen bei geringfügigen Verzögerungen, während Ausnahmen für BtM- und T-Rezepte gelten. Erfolgt die Vorlage eines Rezepts innerhalb der Frist, die Abholung aber verspätet, ist Retaxation ausgeschlossen, wenn dies dokumentiert und mit der Praxis abgestimmt ist. Überschreitet die Vorlage die Frist, ist eine Kassenbelieferung ausgeschlossen, jedoch bleibt die Privatrezeptabgabe möglich. Branchenspezifische Rechtsschutz- und Retax-Versicherungen bieten Apotheken umfassenden Schutz gegen finanzielle Risiken. Prozessoptimierung, genaue Dokumentation und die enge Kommunikation mit Ärzten sind entscheidend für stabile Abläufe und eine sichere Patientenversorgung.


Die 28-Tage-Frist bei Arzneimittelverordnungen ist eine der zentralen gesetzlichen Regelungen, die den Rahmen für die Abrechnung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen setzt. Apotheken sind verpflichtet, Verordnungen innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum zu beliefern, um eine korrekte und rechtssichere Abrechnung sicherzustellen. Diese Frist soll einerseits Missbrauch verhindern und andererseits eine zeitnahe Versorgung der Patienten gewährleisten. Dennoch führt die strikte Einhaltung der Frist in der Praxis häufig zu Unsicherheiten und erhöht das Risiko von Retaxationen, also nachträglichen Kürzungen der Abrechnung durch die Krankenkassen. Gerade bei kleinen Fristüberschreitungen besteht jedoch gesetzlich ein Spielraum, der Apotheken erheblich entlastet.

Mit der Einführung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungsgesetzes (ALBVVG) wurde im Fünften Sozialgesetzbuch (§ 129 Absatz 4d SGB V) eine verbindliche Regelung geschaffen, die eine Retaxation ausschließt, wenn die 28-Tage-Belieferungsfrist um bis zu drei Tage überschritten wird. Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für bestimmte Verordnungsarten wie Betäubungsmittel (BtM), T-Rezepte und Wirkstoffe mit kürzeren Fristen. Durch diesen Drei-Tage-Puffer erhalten Apotheken einen rechtlichen Handlungsspielraum, der in der Praxis entscheidend für die Minimierung finanzieller Risiken ist.

Entscheidend für die Beurteilung der Fristeinhaltung ist nicht das tatsächliche Abgabedatum des Medikaments, sondern das Vorlagedatum der Verordnung in der Apotheke. Wird eine Verordnung innerhalb der Frist vorgelegt, jedoch das Medikament erst später abgeholt, ist eine Retaxation ausgeschlossen, wenn die Verzögerung ausreichend dokumentiert und mit der verordnenden Praxis abgestimmt wurde. Gründe für solche Verzögerungen können Lieferengpässe, Einzelimporte oder Patientenverzögerungen sein. Die Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) erleichtert durch die dokumentierte Abrufzeit die Nachvollziehbarkeit und erhöht die Rechtssicherheit der Apotheken.

Wird eine Verordnung erst nach Ablauf der 28-Tage-Frist vorgelegt, ist eine Abgabe zulasten der Krankenkassen nicht mehr möglich; das Medikament kann aber als Privatrezept abgegeben werden. Das E-Rezept wird nach 100 Tagen automatisch aus dem System der Gematik gelöscht, was eine weitere zeitliche Grenze für die Abrechnung darstellt.

Um Retaxationen zu vermeiden, ist eine lückenlose und korrekte Dokumentation sowie eine enge und frühzeitige Kommunikation mit den verordnenden Ärzten unerlässlich. Moderne IT-Lösungen unterstützen Apotheken dabei, Fristen automatisch zu überwachen und Dokumentationspflichten systematisch zu erfüllen, wodurch Risiken minimiert werden.

Ein weiterer essenzieller Baustein ist der Versicherungsschutz. Branchenspezifische Rechtsschutz- und Retax-Versicherungen sind auf die speziellen Risiken von Apotheken zugeschnitten. Rechtsschutzversicherungen übernehmen Kosten für juristische Beratung und Streitigkeiten, während Retax-Versicherungen finanzielle Verluste durch unberechtigte Retaxationen ausgleichen. Diese Absicherungen stärken die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken und ermöglichen einen fokussierten Betrieb auf die Versorgung der Patienten.

Die Auswahl der geeigneten Versicherungspolicen sollte sorgfältig und mit fachkundiger Beratung erfolgen, um Deckungssummen, Selbstbeteiligungen und Ausschlüsse optimal an die Bedürfnisse der Apotheke anzupassen. Regelmäßige Überprüfungen gewährleisten, dass der Schutz auch bei gesetzlichen Änderungen und betrieblicher Weiterentwicklung stets aktuell bleibt.

Zudem ist die Schulung des Personals entscheidend. Ein tiefes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen, Rezeptarten und Dokumentationspflichten reduziert Fehler und minimiert das Risiko von Retaxationen. Fortbildungen und der Erfahrungsaustausch in Verbänden fördern eine sichere und einheitliche Praxis.

Die Kooperation mit verordnenden Ärzten ist ebenso wichtig. Gemeinsame Abstimmungen bei Lieferengpässen oder besonderen Patientensituationen verbessern die Dokumentation und schaffen Transparenz, was zu weniger Konflikten mit den Krankenkassen führt. Das E-Rezept erleichtert diese Zusammenarbeit zusätzlich.

Die Verbindung aus Prozessoptimierung, moderner Technik, qualifiziertem Personal, rechtlicher Expertise und umfassendem Versicherungsschutz bildet ein robustes Risikomanagement. Apotheken, die diese Elemente konsequent umsetzen, sichern ihre wirtschaftliche Existenz und können ihren Versorgungsauftrag dauerhaft erfüllen.

Angesichts steigender regulatorischer Anforderungen und zunehmendem Wettbewerbsdruck ist die kontinuierliche Anpassung von Strukturen und Strategien unerlässlich. Investitionen in IT, Schulungen und Versicherung sind zugleich Schutz und Chance zur Effizienz- und Qualitätssteigerung.

Apothekenverbände und Berufsvertretungen spielen eine wichtige Rolle, indem sie aufklären, weiterbilden und politisch für verbesserte Rahmenbedingungen eintreten. Gemeinsam stärken sie die Rechtssicherheit und reduzieren wirtschaftlichen Druck.

Eine proaktive Steuerung der Retax-Risiken stärkt Vertrauen bei Patienten, Krankenkassen und Partnern und sichert die Versorgung. Apotheken, die diesen Weg gehen, schaffen Wettbewerbsvorteile und sichern ihre Zukunftsfähigkeit.

Abschließend gilt: Die Einhaltung der 28-Tage-Frist, Nutzung des Drei-Tage-Puffers, sorgfältige Dokumentation und eine fundierte Versicherungsstrategie sind unerlässlich. Diese Maßnahmen bilden die Basis zur Vermeidung von Retaxationen und finanziellen Risiken und sind für eine nachhaltige Apothekenzukunft unverzichtbar.

 

Redaktionelle Einordnung

Die vorliegende Pressemitteilung zum Thema Retaxschutz und Fristüberschreitung in Apotheken adressiert ein hochrelevantes und oft unterschätztes Risiko im Apothekenalltag. Retaxationen können die wirtschaftliche Stabilität von Apotheken erheblich beeinträchtigen und haben direkte Auswirkungen auf die Qualität der Arzneimittelversorgung. Die detaillierte Darstellung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Betonung des Drei-Tage-Puffers und der Bedeutung des Vorlagedatums, schafft Klarheit in einem komplexen Rechtsumfeld, das viele Apotheken vor Herausforderungen stellt.

Darüber hinaus hebt die Mitteilung die essentielle Rolle von branchenspezifischem Rechtsschutz und Retax-Versicherungen hervor. Diese Absicherungen sind für Apotheken heutzutage unverzichtbar, um finanzielle Risiken zu minimieren und den Betrieb trotz regulatorischer Unsicherheiten aufrechtzuerhalten. Die Kombination aus Prozessoptimierung, moderner IT-Unterstützung, qualifiziertem Personal und umfassendem Versicherungsschutz wird als ganzheitlicher Ansatz präsentiert, der Apotheken hilft, ihre wirtschaftliche Existenz langfristig zu sichern.

Die Einbindung der Apothekenverbände und Berufsvertretungen als wichtige Akteure unterstreicht zudem die Notwendigkeit eines gemeinsamen Engagements für verbesserte Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Sicherstellung der Arzneimittelversorgung. Die PM leistet somit einen wertvollen Beitrag zur Sensibilisierung aller Beteiligten und stärkt das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Apothekenbranche.

Diese Pressemitteilung ist daher nicht nur ein Informationsangebot, sondern auch ein Appell an Politik, Krankenkassen, Apotheken und Patienten, die Herausforderungen bei Retaxationen gemeinsam zu bewältigen und nachhaltige Lösungen zu fördern. Sie erfüllt damit höchste Anforderungen an Relevanz, Informationsgehalt und strategische Einordnung, wie sie für eine PM im Vollformat erforderlich sind.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

 

 

Für weitere Informationen:

Seyfettin Günder
Firmenkunden

0721. 95789774
sg@aporisk.de

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

 

Disclaimer

Diese Pressemitteilung ist nur für journalistische Zwecke gedacht. Die Nutzung der Informationen zu werblichen oder kommerziellen Zwecken bedarf der Zustimmung der Aporisk GmbH. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Änderungen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

Aporisk GmbH, Karlsruhe, Deutschland. Alle Rechte vorbehalten.

 

 

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Die ApoRisk® GmbH ist ein unabhängiger Versicherungsmakler mit Spezialisierung auf versicherbare Risiken im Apothekenwesen. Als Fachmakler begleitet ApoRisk Apothekenbetriebe bei der strukturierten Bewertung und Absicherung betrieblicher Gefahrenlagen – mit Fokus auf technische, rechtliche und wirtschaftliche Risiken. Das Unternehmen arbeitet provisionsneutral im Lager der Kundinnen und Kunden, agiert konzernunabhängig und versteht Risikoabsicherung als systemischen Teil verantwortungsvoller Betriebsführung. Mit dem Leitsatz „Apotheken sicher in die Zukunft“ verbindet ApoRisk Branchenwissen mit rechtlicher Expertise und digitaler Prozesskompetenz.

 

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