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  • 27.10.2023 – Schärfere Regeln für Retaxationen
    27.10.2023 – Schärfere Regeln für Retaxationen
    BMG klärt Ausnahmen für Apotheken - Die Bundesregierung hat kürzlich Anpassungen am § 129 Absatz 4d des Sozialgesetzbuches V (SGB V) vorgenommen, die eine gezielte Auswirku...
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ApoRisk® Presse:


BMG klärt Ausnahmen für Apotheken

Schärfere Regeln für Retaxationen

 

27. Oktober 2023 

Die Bundesregierung hat kürzlich Anpassungen am § 129 Absatz 4d des Sozialgesetzbuches V (SGB V) vorgenommen, die eine gezielte Auswirkung auf Apotheken und deren Retaxationspraxis haben. Die Zielsetzung dieser Änderungen besteht darin, die Regeln für Retaxationen zu verfeinern und bestehende Unklarheiten zu beseitigen. Demnach dürfen Apotheken auf mehr Klarheit und Verlässlichkeit hoffen, wenn es um die oft frustrierenden Retaxationen geht.


Die jüngsten Informationen aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) bringen ebenfalls Licht ins Dunkel. Es wird klargestellt, dass Rezepturen und Betäubungsmittel nicht von diesen neuen Einschränkungen betroffen sind, um Konflikte mit der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) und der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMV) zu verhindern.

Die neuen Regelungen definieren den Retaxationsausschluss gemäß § 129 Absatz 4d SGB V nun klar und deutlich. Eine Retaxation ist nur ausgeschlossen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dazu gehören das Fehlen der Dosierangabe oder des Ausstellungsdatums auf dem ärztlichen Rezept, die Überschreitung festgelegter Belieferungsfristen und die Abgabe eines Arzneimittels vor Vorlage der ärztlichen Verordnung oder ohne die erforderliche Genehmigung der Krankenkasse. Es ist jedoch zu beachten, dass die Krankenkassen immer noch das Recht behalten, eine Kürzung vorzunehmen, wenn Rabattverträge nicht eingehalten oder nicht gemäß den Rahmenverträgen erfüllt werden.

Die wichtigste Information für alle Betroffenen ist, dass der Retaxationsausschluss ab dem 27. Juli 2023 in Kraft tritt und sich nur auf Retaxationen bezieht, die nach diesem Datum ausgesprochen werden. Offene Beanstandungsverfahren, die vor diesem Zeitpunkt begonnen haben, bleiben von den neuen Regelungen unberührt.

Vor diesem Hintergrund wird die Absicherung gegen Retax-Risiken für Apotheken immer bedeutsamer. Aporisk bietet eine speziell zugeschnittene Versicherungslösung, die sämtliche relevanten Risiken berücksichtigt und Apothekeninhabern ermöglicht, sich auf ihre Hauptaufgaben zu konzentrieren, ohne sich Gedanken über mögliche Versicherungslücken machen zu müssen. Die Wahl einer umfassenden Absicherung kann einen entscheidenden Unterschied in Bezug auf die finanzielle Stabilität und den reibungslosen Betrieb einer Apotheke ausmachen.

Diese neuen Regelungen sollen nicht nur die Rechtssicherheit für Apotheken erhöhen, sondern auch sicherstellen, dass die Versorgung mit Arzneimitteln weiterhin reibungslos abläuft. Apotheken können somit auf eine bessere Planbarkeit und Sicherheit bei ihren Geschäftsprozessen setzen, während Versicherungslösungen wie Aporisk ihnen einen zusätzlichen Schutz bieten.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

Über Aporisk

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

 

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