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  • 12.10.2023 – Licht am Ende des Tunnels: Der AvP-Vergleich ist Realität
    12.10.2023 – Licht am Ende des Tunnels: Der AvP-Vergleich ist Realität
    Apotheken sehen Vorab-Ausschüttung in greifbarer Nähe - Trotz einer letzten Fristverlängerung steht der AvP-Vergleich nun fest und bringt erlösende Nachrichten für die Apo...
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ApoRisk® Presse:


Apotheken sehen Vorab-Ausschüttung in greifbarer Nähe

Licht am Ende des Tunnels: Der AvP-Vergleich ist Realität

 

12. Oktober 2023 

Trotz einer letzten Fristverlängerung steht der AvP-Vergleich nun fest und bringt erlösende Nachrichten für die Apotheken, die in den letzten Monaten mit wirtschaftlicher Unsicherheit kämpften. Der Insolvenzverwalter, Dr. Jan-Philipp Hoos, gab bekannt, dass das notwendige Quorum von 80 Prozent in Bezug auf die Forderungshöhe erreicht und überschritten wurde, was den Weg für eine Vorab-Ausschüttung ebnet.


Der AvP-Vergleich umfasst drei Abschlagszahlungen, die über einen Treuhänder erfolgen:

Erste Tranche: Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Beitrittsfrist werden 25 Prozent der auf den Altgeschäftskonten von AvP gefundenen Gelder an den Treuhänder überwiesen. Forderungen der Apotheken, die dem Vergleich nicht beigetreten sind, werden separiert und fließen in die Insolvenzmasse, sobald die Frage der Aussonderungsrechte gerichtlich geklärt ist.

Zweite Tranche: Von den Geldern, die die Krankenkassen nach Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens an die beigetretenen Apotheken überwiesen haben, gehen 35 Prozent der auf die Rezepte der Apotheken entfallenden Gelder ebenfalls innerhalb von zwei Monaten an den Treuhänder.

Dritte Tranche: Noch ausstehende Beträge, die von den Krankenkassen noch nicht ausgezahlt oder bei Gericht oder Treuhändern hinterlegt sind, werden durch den Beitritt zur Auszahlung an den Insolvenzverwalter freigegeben. Bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen wird ein Kassenabschlag abgezogen. Auch hier gehen 35 Prozent an den Treuhänder, allerdings erst in der zweiten Tranche nach vier Monaten. Falls sich die Krankenkassen weigern, wird Hoos dort, wo Erfolgsaussichten bestehen, gerichtlich vorgehen.

Vierte Tranche: Von den Herstellerabschlägen, die über die insolvente Schwesterfirma DiG (Dialog im Gesundheitswesen) bei AvP abgewickelt wurden, sollen 15 Prozent der Forderungen überwiesen werden. Diese Summe wird entsprechend dem Verhältnis der Forderungen von beigetretenen und nicht beigetretenen Apotheken berechnet.

Weitere Tranchen: Zusätzliche Zahlungen, die noch eintreffen, werden vom Treuhänder mit der letzten Tranche zehn Monate nach Ablauf der Beitrittsfrist überwiesen.

Der Treuhänder verteilt die Gelder gemäß dem Verhältnis der Forderungen und zahlt die Beträge jeweils innerhalb eines Monats nach Eingang an die Apotheken aus. Zinsen werden gutgeschrieben, und es erfolgt eine Abzüge für Gebühren und Kosten. Der Treuhänder erhält einmalig 25.000 Euro für seine Tätigkeit vor der Ausschüttung, und der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) erhält zur Erstattung seiner Rechts- und Beratungskosten 496.000 Euro.

Alle übrig bleibenden Gelder werden Teil der Insolvenzmasse. Bereits zwei Monate nach der dritten Tranche plant Hoos eine "angemessene Abschlagsverteilung" an die Gläubiger, wozu auch die Apotheken zählen.

Die betroffenen Apotheken hatten insgesamt rund 345 Millionen Euro im Insolvenzverfahren angemeldet, und die Forderungen der Gläubiger beliefen sich insgesamt auf 626 Millionen Euro. Damit stellen die Apotheken die größte Gruppe unter den Gläubigern dar, und es wurde vielfach die Ansicht vertreten, dass die von den Krankenkassen an AvP überwiesenen Gelder nicht AvP, sondern den Apotheken gehören.

Mit dem Vergleich verzichten die Apotheken auf die sogenannte Aussonderung. Apotheken, die kurz vor dem Zusammenbruch des privaten Rechenzentrums noch einen Abschlag erhalten haben, wurden mit individuellen Angeboten gelockt.


Kommentar:

Die endgültige Zustimmung zum AvP-Vergleich ist eine wichtige Entwicklung, die Hoffnung auf eine finanzielle Stabilisierung für Apotheken bringt. Angesichts der Unsicherheit und der finanziellen Herausforderungen, die sie durch die AvP-Insolvenz erlebt haben, ist diese Nachricht eine erhebliche Erleichterung. Die klare Aufteilung der Zahlungen über den Treuhänder sowie die Möglichkeit, mögliche Uneinigkeiten gerichtlich zu klären, tragen zur Transparenz und Fairness des Vergleichs bei.

Die Tatsache, dass die Apotheken die größte Gläubigergruppe in diesem Fall darstellen, betont die Bedeutung ihrer finanziellen Interessen und die Ernsthaftigkeit des Problems. Der Vergleich ist auch ein Beispiel für die Suche nach Kompromissen, um das Beste aus einer komplexen und herausfordernden Situation herauszuholen.

Die Apotheken sind nicht nur entscheidend für die Gesundheitsversorgung, sondern auch ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems. Daher ist es ermutigend zu sehen, dass Schritte unternommen werden, um sicherzustellen, dass sie in dieser schwierigen Zeit Unterstützung erhalten und ihre finanzielle Stabilität wiederhergestellt wird.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

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