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  • 22.10.2023 – Lauterbach verspricht Erleichterungen beim Kinderkrankengeld
    22.10.2023 – Lauterbach verspricht Erleichterungen beim Kinderkrankengeld
    Schon ab dem vierten Krankheitstag zum Arzt - Gesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte heute wegweisende Neuerungen in Bezug auf das Kinderkrankengeld an. Zukünftig entfÃ...
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ApoRisk® Presse:


Schon ab dem vierten Krankheitstag zum Arzt

Lauterbach verspricht Erleichterungen beim Kinderkrankengeld

 

22. Oktober 2023 

Gesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte heute wegweisende Neuerungen in Bezug auf das Kinderkrankengeld an. Zukünftig entfällt die Verpflichtung für Eltern, bereits am ersten Krankheitstag ihres Kindes einen Arzt aufzusuchen, um das Kinderkrankengeld zu beantragen. Lauterbach, eine prominente Stimme in der SPD, bezeichnete diese bisherige Regelung als "unsinnige Bürokratie" und unterstrich die Notwendigkeit, den Eltern mehr Vertrauen entgegenzubringen. Künftig wird ein Arztbesuch erst ab dem vierten Krankheitstag erforderlich sein, um das Kinderkrankengeld zu beantragen. Dieser weitreichende Schritt soll vorzugsweise bereits in der aktuellen Wintersaison bei Erkältungswellen in Kraft treten.


Die Ankündigung des Gesundheitsministers stößt bei vielen Eltern auf positive Resonanz, da sie auf erhebliche Erleichterungen hoffen. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, spricht sich hingegen dafür aus, Ärzte generell von der Attestierungspflicht für Kinderkrankentage zu befreien. Die oft schwer nachvollziehbaren und kaum überprüfbaren Gründe, die Eltern für die Inanspruchnahme der Kinderkrankentage angeben, stellen für die Mediziner eine Herausforderung dar.

Eltern von erkrankten Kindern bis zu zwölf Jahren haben die Möglichkeit, sich von der Arbeit freistellen zu lassen, wobei die Krankenkasse einen Großteil des Verdienstausfalls übernimmt und in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes als Kinderkrankengeld auszahlt.

Bereits am vergangenen Donnerstag verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das die Anzahl der Tage, an denen Eltern Kinderkrankengeld beantragen können, erhöht. Ursprünglich sollten ab 2024 wieder nur zehn Kinderkrankentage pro Jahr und Elternteil verfügbar sein, nachdem die Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ausgelaufen wären. Das neue Gesetz erhöht diese Anzahl jedoch für die Jahre 2024 und 2025 auf jeweils 15 Tage pro Kind und Elternteil. Die Zustimmung des Bundesrats steht jedoch noch aus.


Kommentar:

Die Ankündigung von Gesundheitsminister Lauterbach zur Änderung der Attestierungspflicht für das Kinderkrankengeld markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Entlastung von Eltern und der Vereinfachung des Gesundheitssystems. Diese Neuregelung verschafft Eltern die dringend benötigte Flexibilität und reduziert den administrativen Aufwand in einer Zeit, in der Eltern vermehrt aufgrund von Kinderkrankheiten vor Herausforderungen stehen. Die Unterstützung seitens der Ärztevereinigung sowie die geplante Erhöhung der Kinderkrankentage signalisieren eine verantwortungsvolle Reaktion auf aktuelle gesellschaftliche Bedürfnisse.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

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