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Die Apotheken brauchen Handlungsfreiheit und Anpassungen
21. Oktober 2023
Die Billigung des "Pflegestudiumstärkungsgesetzes" durch den Gesundheitsausschuss des Bundestags markiert zweifellos einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Versorgung unserer jüngsten Patienten. Dieses Gesetz beinhaltet eine bedeutende Bestimmung, die Apotheken ermöglichen soll, nicht verfügbare Kinderarzneimittel gegen wirkstoffgleiche Alternativen auszutauschen.
Auf den ersten Blick klingt dies wie eine vielversprechende Entwicklung, die auf eine bessere medizinische Versorgung für Kinder hoffen lässt. Dennoch ist es von entscheidender Bedeutung, einen kritischen Blick auf die Realitäten und praktischen Herausforderungen zu werfen.
Die zentrale Beschränkung dieses Austauschmechanismus besteht darin, dass er eng an die "Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel" des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gebunden ist. Dies bedeutet, dass Apotheken nur dann einen Austausch vornehmen dürfen, wenn das gewünschte Medikament auf dieser Liste aufgeführt ist. Diese Einschränkung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass nur die dringendsten Fälle abgedeckt werden, jedoch wird in der praktischen Umsetzung offensichtlich, dass sie unpraktikabel ist.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat zu Recht Bedenken geäußert, dass die "Dringlichkeitsliste" und die tatsächlich auf dem Markt verfügbaren Arzneimittel, wie sie über die ABDA-Datenbank angezeigt werden, nicht miteinander in Einklang gebracht werden können. Dies bedeutet, dass die Liste nicht immer die tatsächliche Verfügbarkeit von Medikamenten widerspiegelt, wie sie von Apotheken und Ärzten wahrgenommen wird.
Die Idee, Kinder mit dringend benötigten Medikamenten zu versorgen, ist zweifellos lobenswert. Dennoch wird diese noble Absicht durch eine praxisferne Liste eingeschränkt und bleibt in der Realität eine Illusion. In der Apothekenpraxis ist eine flexiblere Herangehensweise erforderlich, die sich an der tatsächlichen Verfügbarkeit von Arzneimitteln orientiert.
Es ist an der Zeit, dass die Gesetzgebung nachgebessert wird, um sicherzustellen, dass Apotheken im besten Interesse der Patienten handeln können. Die derzeitige Austauschregelung sollte nicht allein auf die "Dringlichkeitsliste" beschränkt sein, sondern sollte auch die tatsächliche Verfügbarkeit von Arzneimitteln berücksichtigen. Andernfalls bleibt die vielversprechende Aussicht auf einen verbesserten Zugang zu Kinderarzneimitteln ungenutzt und ohne praktische Relevanz.
In einer Zeit, in der die Gesundheit unserer Kinder höchste Priorität genießen sollte, können wir uns keine praktischen Hürden und bürokratischen Hindernisse leisten, die den Zugang zu dringend benötigten Arzneimitteln einschränken. Die Versorgung unserer kleinsten Patienten sollte nicht von einer Liste abhängen, die in der Praxis nicht funktioniert. Die Apotheken benötigen dringend mehr Handlungsfreiheit und Flexibilität, um sicherzustellen, dass keine Kinder ohne die notwendige Behandlung bleiben. Die Verantwortlichen sind aufgefordert, diese wichtigen Anpassungen vorzunehmen, um sicherzustellen, dass die beabsichtigte Lösung tatsächlich in der Praxis umgesetzt wird.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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