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  • 19.10.2023 – Apotheker und das Pflegestudiumsstärkungsgesetz
    19.10.2023 – Apotheker und das Pflegestudiumsstärkungsgesetz
    Die Sicht der Apotheken unpraktikabel - Das Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) passierte heute im Bundestag die 2./3. Lesung und sorgt für Diskussionen. Das umfassende...
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ApoRisk® Presse:


Die Sicht der Apotheken „Vorschlag ist absolut unpraktikabel“ 

Apotheker und das Pflegestudiumsstärkungsgesetz

 

19. Oktober 2023 

Das Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) passierte heute im Bundestag die 2./3. Lesung und sorgt für Diskussionen. Das umfassende Gesetz, auch als Omnibusgesetz bekannt, enthält mehrere Änderungen, darunter erleichterte Abgaberegeln für dringend benötigte Kinderarzneimittel. Doch hinter dieser vermeintlich positiven Entwicklung verbergen sich einige Herausforderungen.


In einer bemerkenswerten Schwenkung unterstützten die Regierungsfraktionen Änderungsanträge zum PflStudStG, darunter auch Teile des Fünf-Punkte-Plans von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Diese Änderungen sehen vor, dass Apotheken wieder die Befugnis erhalten, die Darreichungsform von Arzneimitteln auszutauschen und auf die Herstellung von Rezepturarzneimitteln auszuweichen.

Allerdings sollten wir uns vor übermäßigem Optimismus hüten. Die erleichterten Austauschregeln gelten nicht für alle nicht verfügbaren Arzneimittel, sondern nur für lebenswichtige Kinderarzneimittel, die auf einer Dringlichkeitsliste stehen. Dies bedeutet, dass Apotheken unter bestimmten Bedingungen von den Verordnungsvorgaben abweichen können, wenn diese Arzneimittel nicht verfügbar sind, indem sie sie beispielsweise durch ein gleichwertiges selbst hergestelltes Arzneimittel in anderer Darreichungsform oder ein gleichwertiges Fertigarzneimittel in anderer Darreichungsform ersetzen dürfen, ohne vorherige Rücksprache mit dem Arzt.

Doch es gibt einen entscheidenden Haken. Die Dringlichkeitsliste der Kinderarzneimittel wird regelmäßig aktualisiert, und Apotheken müssen ständig im Auge behalten, welche Arzneimittel auf dieser Liste stehen. Die aktuelle Version der Liste ist auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu finden. Allerdings ist zu beachten, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung die Liste noch nicht existierte, wie von Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening mitgeteilt wurde. Dies bedeutet, dass die geplanten Erleichterungen erst wirksam werden können, wenn die Liste erstellt und veröffentlicht wird, was voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Overwiening äußert sich deutlich zu dieser Entscheidung und bezeichnet sie als unpraktikabel aus Sicht der Apotheken. Selbst wenn die Liste vorhanden ist, stellt ihre Umsetzung eine erhebliche Herausforderung dar. Apotheken müssen vor jedem Austausch oder jeder Herstellung von Arzneimitteln auf der Website des BfArM nachschlagen, um sicherzustellen, dass sie die neuen Austauschregeln anwenden dürfen. Dieser bürokratische Prozess ist besonders problematisch in der sensiblen Kinderarzneimittelversorgung und daher schwer umsetzbar.

In Anbetracht dieser Sachlage müssen Apotheken und die Gesundheitsbehörden zusammenarbeiten, um praktikable Lösungen zu finden, die die Kinderarzneimittelversorgung nicht unnötig belasten. Die Aktualisierung und Bereitstellung der Dringlichkeitsliste sollte dabei im Vordergrund stehen, um eine reibungslose Umsetzung der Gesetzesänderungen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Kinder, die dringend auf spezielle Medikamente angewiesen sind, diese auch erhalten können.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

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