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Der Begriff Versicherungsvertragsgesetz (abgekürzt: VVG) bezeichnet:

  • in Deutschland das Gesetz über den Versicherungsvertrag vom 30. Mai 1908, das durch das Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts vom 23. November 2007 (BGBl. I, S. 2631) grundlegend reformiert wurde; siehe Versicherungsvertragsgesetz (Deutschland)
  • in der Schweiz das Bundesgesetz vom 2. April 1908 über den Versicherungsvertrag; siehe Versicherungsvertragsgesetz (Schweiz)
  • in Österreich das Bundesgesetz vom 2. Dezember 1958 über den Versicherungsvertrag; siehe Versicherungsvertragsgesetz (Österreich)



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