
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuerformulare können als Steuererklärungsvordrucke problemlos beispielsweise von den Seiten des Bundesfinanzministeriums oder aber auch von jenen der jeweiligen Finanzbehörden heruntergeladen werden.
Dazu zählen praktisch alle Formulare,
die notwendig sind, um eine Steuererklärung machen zu können. Meist
sind sogar noch die Vordrucke für das Vorjahr zum Download bereit
gestellt. Insofern können alle Bürger/innen sich diese Formulare
speichern, ausdrucken, ausfüllen und an das zuständige Finanzamt
schicken, welches mitunter jedoch auch noch seinerseits entsprechende
Formulare per Post verschickt.
Auch kann man sich die Vordrucke vor Ort-also beim Finanzamt oder auch bei Bürgerbüros-abholen.
Eine andere Option bietet das Bundesfinanzministerium im Rahmen seines neuen Formular-Management-Systems. Hier haben die Bürger/innen die Möglichkeit Steuerformulare und Erläuterungen zu den jeweiligen Bögen einzusehen, interaktiv auszufüllen, um sie sich dann auch als leeres PDF-Dokument zu speichern und auszudrucken [https://www.formulare-bfinv.de/]. Diese Idee folgt prinzipiell der Möglichkeiten, die auch andere Steuerberatungssoftware bietet, nämlich (bisweilen mit einem interaktiven Helfer) Steuerformulare am Bildschirm auszufüllen und dann auszudrucken.
Da ein Formularpaket mehrere Bögen beinhaltet und man nicht immer jedes Formular benötigt, ist es hilfreich, wenn man sich darüber im Vorfeld informiert. Auch sind die Finanzämter ihrerseits dazu übergegangen, den Steuerpflichtigen immer nur die Bögen zuzusenden, die sie auch im Vorjahr benötigten. Braucht man jedoch neue oder andere, so müssen diese angefordert oder eben heruntergeladen werden.
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