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Nach aktuellen Zahlen des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V. boomen staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen mit Investmentfonds auch im dritten Quartal 2009.
Rund 70.000 Bundesbürger haben im dritten Quartal 2009 einen Riester-Fondssparplan neu abgeschlossen. Die Zahl der staatlich geförderten Riester-Vorsorgeverträge mit Investmentfonds stieg damit in den ersten neun Monaten auf rund 160.000, wie der Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) mitteilte.
Bei den Deutschen ist staatlich gefördertes Vorsorgesparen mit Investmentfonds nach Angaben der Fondsbranche weiterhin sehr beliebt. Mit den etwa 160.000 Neuverträgen zwischen Januar und September 2009 verwaltet die Investmentfonds-Branche jetzt über 2,54 Millionen Riester-geförderte Fondssparpläne.
„Das Erfolgsmodell der Riester-Rente mit Investmentfonds ist inzwischen voll etabliert", kommentiert BVI-Hauptgeschäftsführer Stefan Seip die aktuellen Zahlen. So ist die Zahl der neuen Riester-Fondssparpläne auf Jahressicht um rund 300.000 Verträge angestiegen.
Riester-Verträge gibt es in insgesamt vier Varianten. Neben Riester-Rentenversicherungen werden auch Riester-Fondssparpläne, Riester-Banksparpläne und neuerdings der sogenannte „Wohn-Riester" angeboten.
Die Versicherungen haben allerdings klar die Nase vorn. Rund drei Viertel der Deutschen haben diese Form der staatlich geförderten Altersvorsorge gewählt, während sich etwa ein Fünftel (aktuell gut 2,5 Millionen) für die Fonds-Variante entschieden hat. Banksparpläne und „Wohn-Riester"-Verträge sind weniger beliebt und kommen auf keine nennenswerten Marktanteile.
Bei einem Riester-Vertrag beteiligt sich der Staat an der Vorsorge. Für jeden Riester-Sparer gibt es eine sogenannte Grundzulage von 154 Euro im Jahr. Für jeden kindergeldberechtigten Sprössling gibt es noch einmal 185 Euro pro Jahr dazu, für ab dem 1. Januar 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Bis zu 2.100 Euro sind im Jahr steuerlich absetzbar.
Man muss allerdings mindestens vier Prozent des sozialversicherungs-pflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen, um in den Genuss der vollen Förderung zu kommen. Für den Eigenbeitrag hat der Gesetzgeber eine Untergrenze von 60 Euro im Jahr oder fünf Euro im Monat festgelegt.
Viele Begünstigte haben noch keinen Riester-Vertrag, weil ihnen das Beantragen der staatlichen Zuschüsse zu kompliziert erschien.
Dieses Hindernis ist inzwischen beseitigt. Der Zulagenantrag braucht nun nicht mehr jährlich, sondern nur noch einmal gestellt werden. Dabei ist jeder Versicherungsvermittler gerne behilflich. (verpd)
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