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  • 02.01.2010 - Der Lohnsteuerjahresausgleich: die Einkommens-Steuererklärung der Arbeitnehmer
    02.01.2010 - Der Lohnsteuerjahresausgleich: die Einkommens-Steuererklärung der Arbeitnehmer
    Der Lohnsteuerjahresausgleich ist ein Vorgang, der für Arbeitnehmer relevant ist. Jeder Einkommensbezieher in Deutschland hat für das Vorjahr eine Einkommenssteuer-Erklärung abz...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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Der Lohnsteuerjahresausgleich: die Einkommens-Steuererklärung der Arbeitnehmer

 

Der Lohnsteuerjahresausgleich ist ein Vorgang, der für Arbeitnehmer relevant ist. Jeder Einkommensbezieher in Deutschland hat für das Vorjahr eine Einkommenssteuer-Erklärung abzugeben. Normalerweise hat er schon Vorauszahlungen für diese Einkommenssteuer-Erklärung geleistet, die in Abhängigkeit von den früheren Einkommenssteuer-Erklärungen festgelegt wurden.

So ist dies zumindest bei den Selbständigen.

Arbeitnehmer haben eine deutlich höhere Vorauszahlung erbracht, denn diese werden jeden Monat vom Arbeitgeber vom Lohn oder Gehalt abgezogen. Deshalb lohnt sich für Arbeitnehmer der Lohnsteuerjahresausgleich besonders, wenn in den einzelnen Monaten sehr unterschiedliches Einkommen bezogen wurde. Denn durch die Steuerprogression wurde in den Monaten mit hohem Einkommen zu viel abgezogen. Noch lohnender ist der Lohnsteuerjahresausgleich, wenn der Arbeitnehmer hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben hat. Denn diese werden beim Abzug der Lohnsteuer nur berücksichtigt, wenn eigens hierzu ein Eintrag in die Lohnsteuerkarte erfolgt ist. Diesen lästigen Weg zum Finanzamt sparen sich die meisten Lohnsteuerzahler und häufen deshalb hohe Rückzahlungsbeträge für den Lohnsteuerjahresausgleich auf.

Der Lohnsteuerjahresausgleich kann sofort am Beginn des Folgejahres beim Finanzamt beantragt werden. Normalerweise gibt es eine Pflicht, die Einkommensteuer-Erklärung bis Mai einzureichen, doch wer hohe Rückzahlungen zu erwarten hat, der sollte seinen Lohnsteuerjahresausgleich schnell einreichen. Normale Arbeitnehmer haben auch oft keine besondere Fallkonstruktion beim Lohnsteuerjahresausgleich, denn es gibt einen Freibetrag für Einnahmen aus Arbeitnehmertätigkeit. Relevant für den Lohnsteuerjahresausgleich könnten die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sein, aber hierfür ist auch keine gesonderte Belegung beim Lohnsteuerjahresausgleich notwendig.

Setzen Sie sich also als Arbeitnehmer direkt nach Weihnachten hin und erstellen Sie den Lohnsteuerjahresausgleich. Dann winkt Ihnen vom Finanzamt im neuen Jahre oft eine schöne (und schnelle) Überweisung von Geld für Ihren schnellen Antrag beim Lohnsteuerjahresausgleich.

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