ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 02.01.2010 - Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz als Steuerreform
    02.01.2010 - Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz als Steuerreform
    Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz soll bereits Anfang 2010 in Kraft treten und versteht sich in gewisser Weise auch als ein Beitrag zu einer grundlegenden Steuerreform für die Zu...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Finanzen:

Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz als Steuerreform

 

Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz soll bereits Anfang 2010 in Kraft treten und versteht sich in gewisser Weise auch als ein Beitrag zu einer grundlegenden Steuerreform für die Zukunft.

Dabei sollen vor allem Familien entlastet werden. So sieht der Gesetzesentwurf vor, dass der die derzeit bei 6024 Euro liegenden Steuerfreibeträge für jedes Kind auf 7008 Euro erhöht werden.

Weiterhin zielt das Wachstumsbeschleunigungsgesetz darauf, Erben in gewisser Weise zu entlasten. Es ist vorgesehen, dass auch Nichten und Neffen bzw. Geschwister nur noch Erbschaftssteuern von fünfzehn bis dreiundvierzig Prozent zahlen müssen. Die tatsächliche Höhe der Steuern richtet sich jedoch weiterhin nach der Höhe bzw. Wertes des Erbes. In diesem Zuge sollen auch Erben von Unternehmen in dem Sinne entlastet werden, als dass sie nur für die auf die Erbschaft folgenden fünf Jahre den Erhalt von Arbeitsplätzen und über diesen Zeitraum 400 Prozent der vor der Erbschaft gezahlten Lohnsumme garantieren müssen. Eine Befreiung von der Erbschaftssteuer ist dann möglich, wenn das Unternehmen sieben Jahre fortgeführt und eine zusammengezählte Lohnsumme von 700 Prozent gewährleistet wird. Erbt man einen kleinen Betrieb, gilt die Regelung seitens der Lohnsumme nicht.

Schließlich sieht Wachstumsbeschleunigungsgesetz noch vor, dass der für Kosten der Übernachtung geltende Umsatzsteuersatz von neunzehn Prozent auf den reduzierten Satz von sieben Prozent sinkt. Davon betroffen sind jedoch nicht die gastronomischen Angebote der Hotels, Pensionen und anderer Unterkünfte.

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken