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  • 17.05.2011 – Zulagenanspruch bei der Riester-Rente kann nachträglich gesichert werden
    17.05.2011 – Zulagenanspruch bei der Riester-Rente kann nachträglich gesichert werden
    VORSORGE – VERBRAUCHERSCHUTZ Das Bundeskabinett hat am 04.05.2011 im Rahmen eines Gesetzentwurfs des Bundesministeriums der Finanzen eine Verbesserung des Verbraucherschutzes...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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ApoRisk® Nachrichten - Vorsorge:


VERBRAUCHERSCHUTZ

Zulagenanspruch bei der Riester-Rente kann nachträglich gesichert werden

 

Das Bundeskabinett hat am 04.05.2011 im Rahmen eines Gesetzentwurfs des Bundesministeriums der Finanzen eine Verbesserung des Verbraucherschutzes bei der Riester-Rente beschlossen. Damit reagiert die Bundesregierung auf Fälle, in denen gezahlte Zulagen zurückgefordert worden waren, weil Riester-Sparer unwissentlich und aus Versehen keinen Eigenbeitrag geleistet hatten.

Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen und der Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble: „Missbrauch der staatlichen Riester-Förderung darf sich nicht lohnen. Aber wir helfen Familien, die das Richtige tun und mit der Riester-Rente zusätzlich für das Alter vorsorgen. Hier haben Ehepartner in der Vergangenheit zum Teil Zulagen erhalten, obwohl sie irrtümlich und unabsichtlich keine Eigenbeiträge geleistet hatten. Wir stellen nun klar, dass die Eigenbeiträge nachgezahlt werden können. Damit bleibt der Zulagenanspruch rückwirkend für die Vergangenheit erhalten. Dass dies möglich ist und wie es funktioniert - darüber werden nun alle, die es betrifft, automatisch informiert." (ac)

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