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  • 20.04.2011 – Bluttransfusionen als Arbeitsunfall
    20.04.2011 – Bluttransfusionen als Arbeitsunfall
    SICHERHEIT – GERICHTSURTEIL Ein an Hepatitis C erkrankter Mann hat erfolgreich eine höhere Verletztenrente eingeklagt. Das Sozialgericht Gießen verurteilte die Berufsgenos...

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ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


GERICHTSURTEIL

Bluttransfusionen als Arbeitsunfall

 

Ein an Hepatitis C erkrankter Mann hat erfolgreich eine höhere Verletztenrente eingeklagt. Das Sozialgericht Gießen verurteilte die Berufsgenossenschaft (BG) dazu, die Erkrankung als Unfallfolge anzuerkennen und eine höhere Verletztenrente zu zahlen. Die Bluttransfusionen seien für die Hepatitis-C-Erkrankung ursächlich. Mit der nun erklärten Rücknahme der Berufung akzeptiert die BG diese gerichtliche Entscheidung.

Ein Bauarbeiter erlitt im Jahre 1962 einen schweren Arbeitsunfall. Der erhebliche Blutverlust machte mehrere Bluttransfusionen erforderlich. Anfang der 80er Jahre wurden deutlich erhöhte Leberwerte und im Jahre 2003 schließlich eine chronische Hepatitis-C-Infektion festgestellt. Die BG hielt die Bluttransfusionen nicht für ursächlich und lehnte eine Erhöhung der Verletztenrente ab. Hiergegen klagte der nunmehr 77-jährige Mann. Das Sozialgericht Gießen verurteilte die BG zur Anerkennung der Erkrankung als weitere Unfallfolge sowie zur Zahlung einer höheren Verletztenrente. Die BG bezweifelte weiterhin den kausalen Zusammenhang und legte gegen das Urteil Berufung ein.

Die vom Landessozialgericht eingeholten Sachverständigengutachten bestätigten jedoch eine hinreichend wahrscheinliche Ursächlichkeit. Bis zur Einführung der generellen Untersuchung von Blutspenden Mitte der 90er Jahre seien Bluttransfusionen die weitaus häufigste Ursache für eine Hepatitis-C-Erkrankung gewesen. Andere Ursachen für die Erkrankung - wie z.B. Drogenkonsum, Aufenthalt in Entwicklungsländern oder beruflicher Umgang mit Hepatitis-Infizierten - würden hingegen bei dem Kläger praktisch ausscheiden. Die nunmehr ebenfalls überzeugte BG nahm daraufhin die Berufung zurück. Damit ist das Urteil des Sozialgerichts Gießen (Az. S 1 U 193/05) rechtskräftig.(ac)

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