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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
IN SCHWANGERSCHAFT UND STILLZEIT GILT:
Köln - Anlässlich des Tages
des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September weist die Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf das hohe Risiko von
Schädigungen bei Kindern durch Alkoholkonsum in der Schwangerschaft hin.
Jedes Jahr werden in Deutschland rund 10.000 Kinder mit sogenannten
fetalen Alkoholeffekten geboren. Die Kinder sind in ihrer geistigen und
körperlichen Entwicklung meist dauerhaft schwer geschädigt. Durch
vollständigen Verzicht auf Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit
können diese Behinderungen jedoch zu 100 Prozent vermieden werden.
"Schon geringe Mengen Alkohol können dauerhafte Schäden beim ungeborenen
Kind hinterlassen. Schwangere und Stillende sollten deshalb vollständig
auf Alkohol verzichten", betont Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin
der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. "Mit zunehmendem
Alter und höherem Bildungsabschluss nimmt die Neigung zum Alkoholkonsum
während der Schwangerschaft zu. Die schädlichen Wirkungen von Alkohol
auf das Ungeborene werden von vielen Frauen unterschätzt."
Während der Schwangerschaft wird das Kind über die Nabelschnur mit allen
notwendigen Nährstoffen aus der Nahrung der Mutter versorgt. Auch
Alkohol gelangt über diesen Weg zum Kind, so dass es schnell den
gleichen Alkoholspiegel erreicht wie die Mutter. Da die Organe des
Kindes noch nicht voll entwickelt sind, kann es den Alkohol aber
deutlich schlechter abbauen, sein Organismus ist alkoholbedingten
Schädigungen schutzlos ausgeliefert.
Auf ihrer Internetseite unter http://www.kenn-dein-limit.de
hat die BZgA ein umfangreiches Informationsangebot zum Thema Alkohol in
Schwangerschaft und Stillzeit eingerichtet. Dort können sich
Schwangere, Frauen mit Kinderwunsch, Stillende und ihre Partner über die
Wirkungen von Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit informieren.
Die wichtigsten Informationen sind zudem im Infoflyer "Informationen zum
Thema Alkohol für Schwangere und ihre Partner" zusammengestellt. Dieser
kann unter http://www.kenn-dein-limit.de
heruntergeladen und kostenlos bestellt werden. Darüber hinaus sind
Bestellungen unter folgender Adresse möglich: Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, E-Mail:
order@bzga.de, www.bzga.de [ http://www.bzga.de ]
Kontakt
Dr. Marita Völker-Albert, Pressesprecherin
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Postfach 91 01 52
51071 Köln
Tel.: 0221/8992-280, Fax.: 0221/8992-201
eMail: marita.voelker-albert@bzga.de
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