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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Mainz - Der
rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für die Belange behinderter
Menschen, Ottmar Miles-Paul, weist darauf hin, dass am 1. September eine
neue Regelung zur kostenfreien Nutzung von Zügen für behinderte
Menschen in Kraft getreten ist, die für diese eine erhebliche
Erleichterung bringt und bundesweit gilt.
Ab dem 1. September 2011 entfällt die sogenannte '50-km-Regelung' für
die bisherige Freifahrt für schwerbehinderte Menschen im öffentlichen
Nahverkehr. Dadurch können Bahnreisende mit Behinderungen zukünftig alle
Züge des Nahverkehrs in ganz Deutschland mit ihrem
Schwerbehindertenausweis und dem dazugehörigen Beiblatt mit gültiger
Wertmarke nutzen", erklärte Ottmar Miles-Paul. Die bisherige Regelung
schränkte die Nutzungsmöglichkeiten durch ein Streckenverzeichnis von 50
km und die Nutzung in den Verkehrsverbünden ein. Auf diese Weise würden
zusätzliche bürokratische Hürden für Menschen mit Behinderungen
abgeschafft.
„Behinderte Menschen können nun deutschlandweit durchgängig
Nahverkehrszüge der DB Regio AG, S-Bahnen, Regionalbahnen (RB), den
Regionalexpress (RE) und den Interregio-Express (IRE) bundesweit
kostenfrei nutzen. Die Regelungen zur kostenfreien Beförderung einer
Begleitperson und zur kostenfreien Platzreservierung bleiben unverändert
bestehen", so Ottmar Miles-Paul.
Kontakt
Annelie Zimmer
Pressereferat
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon 06131 16-2401
Telefax 06131 1617-2401
E-Mail: annelie.zimmer@msagd.rlp.de
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