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  • 02.04.2011 – Bei diesen Schäden darf die Miete gemindert werden
    02.04.2011 – Bei diesen Schäden darf die Miete gemindert werden
    FINANZEN – MÄNGEL Schimmel an Wänden, zugige Fenster, laute Nachbarn - alles Gründe, weniger Miete zu bezahlen. Doch nur wenige Deutsche tun das auch.

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ApoRisk® Nachrichten - Finanzen:


MÄNGEL

Bei diesen Schäden darf die Miete gemindert werden

 

Schimmel an Wänden, zugige Fenster, laute Nachbarn - alles Gründe, weniger Miete zu bezahlen. Doch nur wenige Deutsche tun das auch.

Mehr als 100 Millionen Euro im Jahr verschenken Mieter nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes, weil sie Schimmelflecken, defekte Aufzüge oder morsche Fenster in ihren Wohnungen akzeptieren. Gleichzeitig dreht sich jede fünfte Rechtsberatung der örtlichen Mietervereine um Wohnungsmängel und Schadensbeseitigung. „Ein Mieter kann die Miete immer dann mindern, wenn die Wohnung einen Mangel hat", erklärt Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbundes.

Heizung, Warmwasserboiler oder Aufzug müssen einwandfrei funktionieren. Außerdem darf die Wohnung selbst keine Schäden aufweisen. Das Wasser darf nicht die Wände herunterlaufen und in keiner Ecke darf sich Schimmel bilden. Auch lärmende Nachbarn können die Lebensqualität so beeinträchtigen, dass ein Mieter seine Zahlungen mindern kann. Denn laut Gesetz spielt es keine Rolle, ob der Vermieter die Mängel verschuldet hat.

Bei all diesen Beeinträchtigungen sollte es das oberste Ziel des Mieters sein, dass der Vermieter diese Mängel abstellt und beseitigt. Außerdem gilt: „Man muss nicht 100 Prozent Miete zahlen, wenn die Wohnung nicht 100 Prozent in Ordnung ist", erklärt Ropertz. Ein Mieter müsse sich seinen Vertrag mit einem Vermieter wie eine Waage vorstellen. Beim Vertragsabschluss befinden sich beide Waagschalen im Gleichgewicht. Wenn sich später Mängel herausstellen, entsteht ein Ungleichgewicht.

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