
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Wissen & Tipps
Bewerber haben einen Anspruch darauf, die Kosten für die Anreise zu einem Vorstellungsgespräch erstattet zu bekommen. "Das gilt zumindest, wenn das Gespräch auf Initiative des Arbeitgebers stattfindet", sagt die Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür. "Es sei denn, er hat das von vorneherein ausgeschlossen." Dass Arbeitgeber schon in der Stellenanzeige darauf hinweisen, die Kosten nicht zu übernehmen, komme allerdings selten vor. "Das sieht schließlich nicht besonders professionell aus", sagt Oberthür. Und schließlich sei es im Interesse des Arbeitgebers, interessierte Bewerber zu treffen.
Nur die günstigste Variante wird bezahlt
Allerdings dürfen die nicht ungefragt alle möglichen Kosten geltend machen. "Sie müssen für die Anreise die günstigste Variante wählen", sagt die Arbeitsrechtlerin. Für längeren Strecken ist die Bahnfahrt in der zweiten Klasse Standard - allerdings nicht mehr automatisch die erste Wahl: "Flugtickets sind inzwischen oft günstiger", sagt Nathalie Oberthür. Klar sei auch, dass nur der Flug vom Wohnort zum Sitz des Arbeitgebers bezahlt werde. "Man darf nicht aus Spanien anfliegen." Die Kosten für ein Taxi vom und bis zum Bahnhof beziehungsweise Flughafen würden üblicherweise nur dann übernommen, wenn Busse oder Straßenbahnen nicht zur Verfügung stehen.
Hotel wird nicht bezahlt
Nicht üblich ist es, Bewerbern eine Übernachtung zu bezahlen - auch nicht, wenn die ausgeschlafen zum Termin erscheinen möchten. "Das kann natürlich sinnvoll sein, wenn das Gespräch um 8.00 Uhr ist und der Bewerber 600 Kilometer anreisen muss." In solchen Fällen sei es am besten, das vorher abzusprechen. "Sonst besteht das Risiko, dass man auf den Kosten sitzenbleibt", sagt die Arbeitsrechtlerin. Viele große Unternehmen seien bei der Organisation der Anreise ohnehin behilflich.
Häufig werde die Kostenabrechnung spätestens am Ende des Vorstellungsgesprächs thematisiert. "Bei kleineren Betrieben ist das allerdings nicht immer so." Dass die Kosten für das Bewerbungsgespräch zum Streitpunkt werden, sei die Ausnahme: Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen über dieses Thema gebe es fast nie.
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.