Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Beamte unterliegen keiner Krankenversicherungspflicht, ungleich jener Arbeitnehmer, die in keinem kein Beamtenverhältnis zu ihrem Arbeitgeber stehen. Dieser Sonderstatus bedeutet für die Beamten, dass der Staat bzw. die jeweiligen Bundesländer als Arbeitgeber sich nicht an der Krankenvorsorge der Beamten nach paritätischem Modell beteiligen.
Anders als in der freien Wirtschaft, wo Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 50% der Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) tragen, erstattet der Staat den Beamten in Form einer Beihilfe. Insofern besteht ein Beihilfeanspruch, der je nach Bundesland unterschiedlich hoch ist (ca. 70% im Durchschnitt) und nicht alle durch Krankheit entstandenen Kosten deckt ( Zahnersatz, Sehhilfen, etc).
Daher bieten zahlreiche PKV-Anbieter Restkostenversicherungen an, welche die entsprechenden Vorsorgelücken schließen sollen. Beihilfeergänzungstarife bzw. spezielle Beamtentarife wollen den Beamten eine Alternative zur freiwilligen Versicherung in der GKV bieten bzw. helfen die Beihilfelücken zu schließen. Die nicht unerheblichen Selbstbeteiligungen können demnach bereits mit knapp 150 Euro/Monat durch eine PKV geschlossen werden. Auch hier ist die tatsächliche Höhe vor allem von der individuellen Ausgestaltung des Tarifs abhängig.
Die Höhe des Selbstbehalts, des Tagessatzes von Krankentagegeld und/oder Krankenhaustagegeldzahlungen bzw. deren Beginn oder auch der komplette Verzicht darauf und auch der jeweilige Prozentsatz der Kostenerstattung bei beispielweise Arznei- und Verbandmitteln, Zuschüsse zu Sehhilfen und Zahnersatz, etc. sind in dem Sinne wichtige 'Stellschrauben', was den monatlichen Betrag angeht, den Richter, Polizisten, Soldaten und andere Staatsdiener bezahlen müssen, um eventuelle Behandlungs- bzw. Folgekosten von Krankheiten und zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit decken zu können.
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