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  • 01.05.2009 - ApoRisk® News Gesundheit: Günstigere Beiträge sichern - Anwartschaften in der PKV
    01.05.2009 - ApoRisk® News Gesundheit: Günstigere Beiträge sichern - Anwartschaften in der PKV
    Welchen Tarif sie auch wählen: Wer privat krankenversichert ist, hat in der Regel die Möglichkeit der sogenannten Anwartschaft. Die Möglichkeit einer Anwartschaft besteht dann, ...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Gesundheit:

Günstigere Beiträge sichern

Anwartschaften in der PKV


Welchen Tarif sie auch wählen: Wer privat krankenversichert ist, hat in der Regel die Möglichkeit der sogenannten Anwartschaft. Die Möglichkeit einer Anwartschaft besteht dann, wenn jemand von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln muss, sich die Rückkehr in den alten Vertrag aber offen halten möchte. Für Angestellte kann das zum Beispiel sinnvoll sein, wenn sie arbeitslos werden und von der privaten in die gesetzliche Kasse wechseln. Und auch Freiberufler und Selbstständige, die eine feste Stelle annehmen, können die Anwartschaft nutzen.

Seit der Gesundheitsreform werden solche Jobwechsler automatisch in die gesetzliche Versicherung eingestuft. Nur unter bestimmten Voraussetzungen dürfen sie dann nach drei Jahren wieder in eine private Krankenversicherung (PKV) eintreten. Privatversicherte Eltern ebnen ihren Kindern mit Hilfe einer Anwartschaft ebenfalls den Weg in die PKV, erläutert Stephan Caspary, Sprecher des Verbands der Privaten Krankenversicherung. Die Unternehmen unterscheiden zwischen der kleinen und der großen Anwartschaft.

Beiden ist gemeinsam: "Die Rückkehr erfolgt ohne Gesundheitsprüfung - also grundsätzlich unabhängig davon, ob inzwischen ein höheres Risiko vorliegt oder nicht." Das gelte auch für Kinder. Sie können in einen Vertrag mit dem gleichen Leistungsumfang einsteigen wie ihre Eltern, erläutert Caspary. Die Unterschiede liegen in den Beiträgen und Konditionen.

Rückkehrer zahlen drauf

Bei der kleinen Form zahlen Versicherte "bei Rückkehr den tariflichen Beitrag entsprechend dem erreichten Alter - der kann sehr hoch sein", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Denn die Unternehmen kalkulieren den Beitrag bei der Rückkehr vom einen System in das andere neu. Wer also mit 28 Jahren aus der PKV ausscheidet, um zwei Jahre später retour zu kommen, zahlt die für 30-Jährige gültige höhere Prämie. Anwartschaft ist in der Regel günstiger zu bekommen.

Die große Form lohne bei einer lange bestehenden PKV-Mitgliedschaft. Den Vorteil sieht der Berater vor allem in der Rückdatierung des Alters. "Wer zehn Jahre drin war und zwei draußen, wird behandelt, als wäre er zwölf Jahre drin gewesen. Das wird merklich günstiger."

Die kleine Form ist günstiger als die große. Beide ermöglichen die "Rückkehr in die alte Beitragsstruktur", so nennt es Caspary. Ob sich groß oder klein lohnt, ist ein individuelles Rechenexempel. Kai Kirchner von der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) in Erfurt gibt einige Anhaltspunkte: So sollte eine kleine Anwartschaft derjenige in Erwägung ziehen, "der noch nicht weiß, ob er wirklich zurück will". Kirchner hält die kleine Variante auch für empfehlenswert, wenn jemanden nur kurze Zeit privat versichert war - das könne etwa für angehende Lehrer während des Referendariats gelten.

Strategie bei Arbeitslosigkeit

Die Möglichkeit, für die Kinder eine Anwartschaft zu wählen und zu bezahlen, sieht Boss skeptisch: "Die Eltern müssen entscheiden, was ihr Geldbeutel hergibt." Es gebe wichtigere Dinge. Caspary rät vor allem arbeitslos gewordenen Versicherten, die Anwartschaft zu nutzen statt den PKV-Vertrag zu kündigen. Denn sie müssten sonst in besseren Zeiten zu schlechteren Konditionen wieder einsteigen.

Die Kosten für die Anwartschaft hängen außerdem von den weiteren Einzelpunkten des Vertrags ab: "Chefarztbehandlung ist teurer als Basisschutz", erläutert Caspary. Je nach Leistung schwanken die Beträge Kirchner zufolge zwischen geringen zweistelligen und gut dreistelligen Summen pro Monat. Versicherungsleistungen sind mit einer Anwartschaft nicht verknüpft, weil der Vertrag offiziell ruht - wer krank wird, muss sich an die gesetzliche Krankenkasse wenden.

Das sollte allen, die sich für eine Anwartschaft entscheiden, auch klar sein. Sie hält lediglich "den Weg zurück in die PKV ohne Gesundheitsprüfung offen", stellt Kirchner klar. "Wird die Möglichkeit später nicht Anspruch genommen, ist das Geld weg."

Weder Zuschlag noch Leistungsausschluss

Für beide Arten der Anwartschaft gilt nach Angaben des Bundes der Versicherten: Alle Erkrankungen, die in der Zeit zwischen Beginn und Ende der Versicherungspflicht eintreten, sind im Versicherungsschutz eingeschlossen. Das Versicherungsunternehmen kann im Nachhinein weder einen Risikozuschlag noch einen Leistungsausschluss vereinbaren oder die Krankenversicherung ablehnen.

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