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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Der
Bundesrat hat wegen des Gesetzes zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr.
260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der
Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz) (17/10038, 17/10251, 17/11395) den Vermittlungsausschuss angerufen. Dabei geht es, wie die Länderkammer in einer Unterrichtung (17/11938)
mitteilt, um die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zu den
Bewertungsreserven der Lebensversicherungen. Angesichts der
Niedrigzinsphase hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP mit dem
SEPA-Begleitgesetz Änderungen zur Stabilisierung der
Lebensversicherungen vorgenommen, um eine zu hohe Auszahlung von
Bewertungsreserven an Versicherte zu vermeiden. Grund dafür ist die
anhaltende Niedrigzinsphase, die zu einem Anstieg der Wertpapierkurse
und in Folge dessen auch zu einem Anstieg der Bewertungsreserven geführt
hat.
Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses will der
Bundesrat erreichen, dass es zu einer Überarbeitung der vorgesehenen
Gesetzesregelungen zur Risikotragfähigkeit der
Lebensversicherungsunternehmen kommt. Ziel sei es einerseits, die in der
aktuellen Niedrigzinsphase entstehenden Belastungen der Unternehmen zu
bewältigen, aber andererseits, diese Belastungen nicht einseitig auf die
Versicherten abzuwälzen.
"Für den Bundesrat ist nicht
nachvollziehbar, dass der Rückgriff auf die Bewertungsreserven und die
Trennung bei der Überschussbeteiligung die einzigen Mittel sein sollen,
um die aktuellen Probleme der Versicherer zu lösen", heißt es in der
Unterrichtung. Die Länder räumen zwar ein, dass die Versicherer in der
Niedrigzinsphase Probleme hätten, die notwendigen Erträge zur Erfüllung
ihrer langfristigen Garantien zu erwirtschaften. Allerdings hätten auch
die Versicherten bereits spürbare Rückgänge bei der
Überschussbeteiligung hinnehmen müssen. "Wenn die Versicherungsnehmer
nun auch noch auf die Beteiligung an den Bewertungsreserven verzichten
müssen, geht die aktuelle Kapitalmarktsituation einseitig zu ihrer
Lasten", heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates.
Die
Regelungen zu den Bewertungsreserven waren zusammen mit den Regelungen
über die Unisex-Tarife und andere Bestimmungen zur Änderung des
Versicherungsaufsichtsgesetzes vom Finanzausschuss in den Entwurf des
SEPA-Begleitgesetzes eingefügt worden. Der ursprüngliche Entwurf enthält
Regelungen für Bankkunden, die für eine Übergangszeit (bis zum 1.
Februar 2016) weiterhin ihre vertrauten Kontonummern und Bankleitzahlen
für den Zahlungsverkehr nutzen können, obwohl die Europäische Union dies
eigentlich nicht mehr zulässt. Auch das Elektronische
Lastschriftverfahren (ELV), mit dem Kunden oft im Einzelhandel bezahlen,
soll bis zum 1. Februar 2016 weiter möglich sein.
Quelle: Deutscher Bundestag
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