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KEIN BERUFSUNFÄHIGKEITSSCHUTZ
Die Diagnose "ADHS" ist schnell bei der Hand, die Therapie auch: Immer öfter verschreiben Ärzte Ritalin, um jugendliche Zappelphilipps zu bändigen. Doch das Mittel hat Nebenwirkungen - zumindest auf den Versicherungsschutz.
Wer seinem Kind bei einer Aufmerksamkeitsstörung das Medikament Ritalin verabreicht, verbaut ihm damit unter Umständen den Zugang zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Zumindest beim Berufsstart könnte es schwierig werden, die wichtige Police zu bekommen. Denn die Versicherer fragen bei der Gesundheitsprüfung mindestens fünf, aber manchmal auch zehn oder mehr Jahre rückwirkend ab.
Bei vielen betroffenen Kindern werde die Aufmerksamkeitsstörung in der Grundschule diagnostiziert, erklärt Kirsten Stollhoff von der Arbeitsgemeinschaft ADHS der Kinder- und Jugendärzte. Wie lange eine Behandlung mit Ritalin dauert, sei sehr unterschiedlich: Bei manchen Kindern ende sie nach einem Jahr, andere bekämen das Medikament bis zum Erwachsenenalter. Rund die Hälfte der Betroffenen würden noch im Teenageralter mit Ritalin behandelt, schätzte die praktizierende Kinderneurologin. "Es ist durchaus üblich, dass ein 15-Jähriger es noch bekommt." Dann kann der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zum Problem werden.
Verbraucherschützer raten üblicherweise, die Police schon in jungen Jahren abzuschließen. Denn je jünger und gesünder der künftige Versicherte beim Einstieg ist, desto günstiger fällt sein Beitrag aus. "Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist sehr wichtig", so Hajo Köster vom Bund der Versicherten (BdV). Eine gute Versicherung frage bei der Gesundheitsprüfung aber nur die letzten fünf Jahre ab. Fordert ein Versicherer Informationen für einen längeren Zeitraum, werde sie vom BdV nicht empfohlen.
Wer in den vergangenen fünf Jahren mit Ritalin behandelt wurde, sollte mit dem Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung besser warten, riet Köster - "die Ablehnung kommt sonst in jedem Fall." Das Problem: Die Angaben werden in der zentralen Wagnisdatei der Lebensversicherer gespeichert. Lehnt eine Versicherung den Antragsteller wegen einer Vorerkrankung ab, erfahren alle anderen Versicherungen davon. Dadurch kann es passieren, dass ein Antragsteller überhaupt keinen Vertrag bekommt - nach dem Motto "Einmal abgelehnt, immer abgelehnt".
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, sollte daher vorher mit seinem Arzt sprechen und fragen, ob in der Krankenakte "Verdächtiges" wie die Gabe von Psychopharmaka steht, empfiehlt Köster. Wer nicht sicher ist, ob es Probleme gibt, könne bei der Versicherung eine anonyme Risikoanfrage über einen Versicherungsmakler stellen. Dabei werden die Unterlagen zwar vollständig ausgefüllt, Angaben zur Person aber geschwärzt.
(ino/dpa) (ApoRisk)
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