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  • 13.05.2010 – Rentenlücke wird unterschätzt
    13.05.2010 – Rentenlücke wird unterschätzt
    VORSORGE – HANDLUNGSBEDARF Ohne private Altersvorsorge droht vielen Ruheständlern ein finanzieller Engpass. Doch viele sehen noch keinen eigenen Handlungsbedarf. Viele Bu...

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ApoRisk® Nachrichten - Vorsorge:

HANDLUNGSBEDARF

Rentenlücke wird unterschätzt

 

Ohne private Altersvorsorge droht vielen Ruheständlern ein finanzieller Engpass. Doch viele sehen noch keinen eigenen Handlungsbedarf.

Viele Bundesbürger zeigen dramatische Verantwortungslücken, was ihre finanzielle Situation im Ruhestand betrifft. So sieht sich trotz des sinkenden Rentenniveaus mehr als jeder Dritte nicht in der Verantwortung für private Altersvorsorgemaßnahmen. Für zwei Drittel ist sogar der Staat in der Verantwortung, wie eine aktuelle Umfrage eines Finanzdienstleisters zeigt.

In den Köpfen vieler haben sich Handlungsbedarf und Eigenverantwortung bezüglich der Vorsorge noch nicht durchgesetzt, wie eine repräsentative Umfrage eines Finanzdienstleisters unter 1.000 Bundesbürgern ab 14 Jahren beweist.

So sehen 67 Prozent der Bundesbürger den Staat in der Verantwortung, was Altersvorsorgefragen betrifft. Auf der anderen Seite fühlen sich 39 Prozent der Deutschen nicht selbst unter Zugzwang, zusätzlich zur gesetzlichen Rente weitere Rücklagen für das Alter zu bilden.

Versorgungslücken schließen

Doch durch die letzten Rentenreformen sinkt das Niveau der gesetzlichen Altersbezüge immer weiter ab. In 30 Jahren werden die gesetzlichen Rentenbezüge nur noch 40 Prozent des letzten Erwerbseinkommens ausmachen, so die Prognose von Vorsorge-Experten.

Selbst der sogenannte Eckrentner bekam zum Stichtag 1. Juli 2008 nur 1.078,22 Euro (West) beziehungsweise 949,60 Euro (Ost) an gesetzlichen Altersbezügen. Wer mehr verdient, hat im Ruhestand automatisch eine Versorgungslücke.

Eckrentner

Der Eckrentner ist eine fiktive Person, die das 65. Lebensjahr vollendet und 45 Jahre lang bei einem Verdienst in Höhe des Durchschnittseinkommens aller in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) Versicherten in ebendiese einbezahlt hat.

Diese sogenannte Rentenlücke (letzter Netto-Verdienst minus gesetzliche Altersbezüge) lässt sich nur mit privater und/oder betrieblicher Altersvorsorge schließen. Die private Versicherungswirtschaft bietet hier verschiedene Möglichkeiten an. Ein Versicherungsfachmann hilft bei der Auswahl der zu den eigenen Lebensumständen passenden Vorsorgemaßnahmen.

(verpd) (ApoRisk)

 

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